Arbeiterkammer
Kärntner Erfolg in Verhütungsspiralen-Prozess
Schmerzhafte Folgen für eine Kärntnerin nach einer abgebrochenen Verhütungsspirale im Körper. Die Arbeiterkammer Kärnten erreichte in einem Musterprozess einen Teilerfolg.
„Wenn es um die Gesundheit eines Menschen geht, darf ein Unternehmen nicht aus der Verantwortung genommen werden“, betont Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten. Er bezieht sich auf einen aktuellen Fall: Das spanische Unternehmen „Eurogine“, das Verhütungsspiralen herstellt, wurde vom Bezirksgericht Klagenfurt in erster Instanz zur Zahlung von 500 Euro an eine Kärntnerin verurteilt. Das Urteil, das nicht rechtskräftig ist, beruht auf Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Konsumentenschutz der Arbeiterkammer
Was war geschehen? Vor Monaten brach bei der Verhütungsspirale von „Eurogine“ mitunter ein horizontales Plastikärmchen ab. Die im Körper der Kärntnerin verbliebenen Teile verursachten Schmerzen. Die Spirale, die teils in den Gebärmutterhals rutschte, verursachte bei der Frau physisches und psychisches Leiden. „Sie wurde nach zwei gynäkologischen Untersuchungen nochmals unter Vollnarkose operiert. Die zugesprochenen 500 Euro sind zwar ein Teilerfolg, dennoch gehen wir aufgrund der Höhe des Schmerzengelds in Berufung“, erläutert Herwig Höfferer vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten.
Hersteller bestritt die Vorwürfe
„Eurogine“ bestritt hingegen die Schilderungen der Klägerin, dass die eingesetzte Spirale fehlerhaft gewesen sei. Das Unternehmen erklärte zwar, dass es bei einigen Chargen beim Herausziehen der Spirale zu Brüchen kam, jedoch nur, wenn eine gewisse Krafteinwirkung auf die Spirale ausgeübt wurde.
