Arbeiterkammer
AK Kärnten holte neun Millionen Euro vom Fiskus zurück
Im Vorjahr führte die Arbeiterkammer Kärnten rund 28.000 Beratungen durch. Arbeitnehmer holten sich dadurch neun Millionen Euro über den Steuerausgleich zurück.
© AK Kärnten/Helge Bauer
Die Steuer-Experten der Arbeiterkammer Kärnten hatten im Vorjahr mit genau 27.755 Beratungen zu tun: Kärntner Arbeitnehmer erhielten 24.264 Auskünfte am Telefon, 1.353 Beratungen wurden persönlich durchgeführt und 2.138 Mal wurden schriftliche Anfragen (E‑Mails und Briefe) beantwortet. „Am Ende brachten diese Beratungen den heimischen Steuerzahlern genau 9.057.942 Euro vom Fiskus zurück. Das sind um über 430.000 Euro mehr als im Jahr 2020“, freut sich Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten.
Steuerausgleich am Telefon
Joachim Rinösl, Referatsleiter der Steuerabteilung, präzisiert: „Der Pandemie geschuldet haben wir im März 2020 unser Steuerservice auf Telefonie umgestellt. Mit äußerst positiver Resonanz, denn in den meisten Fällen erledigen wir mit den Anfragenden direkt am Telefon den Steuerausgleich – und das zumeist innerhalb einer halben Stunde.“ Er kann eine beeindruckende Bilanz präsentieren: „In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 121.836 Beratungen durchgeführt und den Kärntnern damit über 36 Millionen Euro zurückgeholt.“ Hier drei aktuelle Beispiele aus der Beratung (siehe unten).
Beispiel I
Facharbeiter, verheiratet, Alleinverdiener, vier Kinder: Bruttomonatslohn wegen Überstunden unterschiedlich hoch, durchschnittlich rund 3.500 Euro, bezahlte Lohnsteuer rund 7.100 Euro. Weder Alleinverdienerabsetzbetrag noch Familienboni wurden bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. Gutschrift bei der Arbeitnehmerveranlagung: 6.831 Euro. Zusätzlich gibt es für das dritte und vierte Kind den Mehrkindzuschlag von gesamt 480 Euro. Der Mann erhielt vom Finanzamt insgesamt 7.311 Euro zurück.
Tipp der Arbeiterkammer Kärnten: In diesem Fall wäre es besser, die Steuerbegünstigungen direkt beim Arbeitgeber berücksichtigen zu lassen. Monatlich 600 Euro mehr, statt über ein Jahr auf die Rückzahlung zu viel bezahlter Steuer zu warten.
Beispiel II
Arbeiterin, ledig, keine Kinder, teilzeitbeschäftigt: steuerpflichtiges Gesamteinkommen im Jahr 2021 rund 7.800 Euro, bezahlte Lohnsteuer rund 450 Euro. Wegen des geringen Einkommens und dem Anspruch auf Pendlerpauschale kommt es zu einer Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge (Negativsteuer) in Höhe von 860 Euro, zusätzlich wird die bereits bezahlte Lohnsteuer rückerstattet, also 450 Euro. Die Frau konnte sich über eine Rückzahlung von insgesamt 1.310 Euro freuen.
Tipp der Arbeiterkammer Kärnten: Hier wäre es auch möglich gewesen, auf die antragslose Veranlagung durch das Finanzamt zu warten. Durch die Eintragung des Pendlerpauschales erhöhte sich jedoch die Negativsteuer um 100 Euro.
Beispiel III
Angestellte, ledig, bereits erwachsene Kinder: vorerst voll beschäftigt, dann wegen einer Covid-19-Erkrankung samt Long Covid im Krankenstand. Wegen der Gesundheitsschädigungen (Lunge und Nieren) wurden vom Sozialministerium-Service eine Behinderung von 60 Prozent festgestellt und notwendige Diätverpflegung wegen Gallen‑, Leber- und Nierenkrankheit (D2) bestätigt. Zusätzlich zu den pauschalierten Freibeträgen wegen 60 Prozent Behinderung (486 Euro) und der Diätverpflegung (612 Euro) konnten Kosten für Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Fahrtkosten zu Ärzten, ins Krankenhaus und zu Therapien im Gesamtausmaß von 1.258 Euro geltend gemacht werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Behinderungen stehen. Die Frau erhielt vom Finanzamt insgesamt 825 Euro zurück.
Tipp der Arbeiterkammer Kärnten: Bei chronischen Erkrankungen sollte man immer mit dem Sozialministerium-Service Kontakt aufnehmen. Wenn eine Behinderung festgestellt wird, führt das zu Steuerermäßigungen. Das gilt bereits ab einer Behinderung von 25 Prozent.

