1. Mai
Maibaum aufstellen erlaubt, feiern nicht
Corona-Schutzmaßnahmenverordnung: Der Maibaum darf aufgestellt werden. Aber organisierte 1.-Mai-Feiern darf es nicht geben.
Am 1. Mai feiern wir traditionell unter dem Maibaum. Doch das ist heuer natürlich nicht möglich. 1.-Mai-Feiern im Rahmen von organisierten Veranstaltungen sind nicht erlaubt. Polizei und Bezirkshauptmannschaften werden das auch kontrollieren.
Ort der beruflichen Tätigkeit
Doch Maibäume, die normalerweise am Vorabend zum 1. Mai oder am Tag selbst aufgestellt werden, kann es geben. Das Land Kärnten informiert, dass es sich beim Aufstellen “um einen Ort der beruflichen Tätigkeit” handelt (Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung).
Was ist zu beachten?
Beim Aufstellen des Maibaums ist ein Mindestabstand von zwei Metern gegenüber haushaltsfremden Personen einzuhalten. Auch unter freiem Himmel ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Der Maibaum gilt übrigens als Symbol des Lebens und des Wachstums.