Bis 30. April 2022
Kärntner Reparatur-Bonus wird verlängert
Bis der bundesweite Reparatur-Bonus in Kraft tritt, wird das Kärntner Vorzeigemodell verlängert, kündigt Landesrätin Sara Schaar an.
© Büro LR Schaar
Der Kärntner Reparatur-Bonus wurde im Juli 2020 eingeführt, um einen möglichst nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu unterstützen. „Reparieren statt wegwerfen lautet seitdem die Devise der Kärntner. Der Reparatur-Bonus wird extrem gut angenommen. Bis Mitte März 2022 wurden über 8.000 Anträge gestellt und über 600.000 Euro an Fördermittel ausgezahlt“, zieht Landesrätin Sara Schaar, Umweltreferentin des Landes Kärnten, Bilanz. Weil der österreichweite Reparatur-Bonus voraussichtlich erst mit 1. Mai 2022 beantragt werden kann, wird das Kärntner Vorzeigemodell bis 30. April 2022 erneut verlängert.
50 Prozent der Reparaturkosten
Pro Haushalt und Jahr werden 50 Prozent der Reparaturkosten von Haushaltselektrogeräten (maximal 100 Euro) rückerstattet. Ausgenommen sind Kühl- und Tiefkühlgeräte. Der Kärntner Gewerbebetrieb, der die Reparatur durchführt, muss auf Reparaturführer-Plattform (Link) gelistet sein. Schaar spricht gleich von mehreren Effekten, die dadurch ausgelöst werden: „Es werden nicht nur wertvolle Ressourcen geschont und weniger gefährliche Abfälle verursacht, auch ein effizienterer Energieeinsatz ist die Folge.“ Gleichzeitig bleibt mehr in der Brieftasche und die Kärntner Wirtschaft erfährt Beschäftigungsimpulse.
Registrierung der Betriebe
„Es freut mich sehr, dass Kärnten in diesem Bereich einmal mehr eine Vorreiterrolle einnehmen konnte und nun auch auf Bundesebene der Reparaturbonus eingeführt wird, wenn auch mit Verspätung“, erklärt Schaar. Um einen nahtlosen Übergang zum Bundesbonus zu gewährleisten, sollen sich Kärntner Reparatur-Betriebe bereits registrieren (Link). „Das ist schon möglich“, rät Schaar.
