Vogelgrippe
Keine Stallhaltepflicht mehr
Maßnahmen, die nach mehreren Vogelgrippe-Fällen notwendig geworden waren, werden mit morgen aufgehoben.
Im Februar wurde für die Stadt Villach und 38 weitere Gemeinden in Kärnten eine Stallhaltepflicht für Geflügel-Halter (ab 350 Tieren) verordnet. Seit Dezember 2020 gilt zudem eine Risikogebiets-Verordnung. Das Gesundheitsministerium nimmt beides mit 28. April 2021 zurück. Denn es gab über mehrere Wochen keinen Fall der Geflügelpest in Österreich. Die Aufhebung der Verordnung wurde von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) empfohlen.
Bauliche Maßnahmen nicht mehr notwendig
Damit sind auch Präventionsmaßnahmen – wie Netze, Dächer und Abzäunungen, um Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen – nicht mehr notwendig. Der zuständige Landesrat Martin Gruber bedankt sich: “Die Entwarnung durch die AGES bzw. das Gesundheitsministerium ist eine große Erleichterung für geflügelhaltende Betriebe in Kärnten, von denen viele ihre Tiere in den letzten Wochen durch bauliche Maßnahmen schützen mussten. Ich danke allen Geflügelhaltern dafür, dass sie diese Maßnahmen mitgetragen haben!”