Wochenende
Wie ist heuer mit Osterfeuern umzugehen?
Osterfeuer sind grundsätzlich nicht verboten, Landesrätin und Umweltreferentin Sara Schaar empfiehlt dennoch, der Umwelt zuliebe von Osterfeuern Abstand zu nehmen.
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Brauchtum und Tradition sind eng mit dem Osterfest verbunden. „Man darf aber nicht vergessen, dass die Umwelt-Belastung am Osterwochenende besonders hoch ist. Die Feinstaub-Belastung steigt, aber auch Tiere, die den Osterhaufen als Unterschlupf oder Brutplatz nutzen, sind in Gefahr“, erklärt Landesrätin und Umweltreferentin Sara Schaar. Im Hinblick auf das bevorstehende Osterwochenende appelliert sie daher, besonders vorsichtig zu sein und rät zu weniger und zu kleineren Osterfeuern. „Am besten ist es natürlich, von Brauchtumsfeuern Abstand zu nehmen“, sagt Schaar.
Osterfeuer rechtzeitig melden
In Kärnten sind in diesem Jahr Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag grundsätzlich möglich. Es gilt die zeitliche und räumliche Ausnahme vom allgemein geltenden Verbot im Rahmen des Bundesluftreinhaltegesetzes (Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmenverordnung). Es dürfen allerdings ausschließlich biogene Materialien (Holz, Stroh, Baumschnitt und Laub) verbrannt werden. Für den Vollzug der Verordnung sind die Kärntner Gemeinden zuständig, denen ein Osterfeuer spätestens vier Tage vor dem Abbrennen zu melden ist.
Versteckte Tiere vertreiben
„In einigen Bezirken sind wegen der Trockenheit momentan außerdem Waldbrand-Verordnungen aufrecht. Auch in diesen Gebieten sind keine Osterfeuer oder Anmeldungen eines Osterschießens möglich. Innerhalb von Ortschaften können aber die Bürgermeister angemeldete Osterfeuer bewilligen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen“, informiert Schaar. Um Tiere, die sich womöglich im Haufen verstecken, zu schützen, empfiehlt die Landesrätin, das Brennmaterial kurz vor dem Abbrennen nochmal komplett umzuschichten, um Tiere zu vertreiben.
