Landespolitik
Ein „Wohnschirm“ hilft bei Mieten-Rückstand
Das Projekt des Bundes gegen Delogierungsgefahr und für Wohnungssicherung wird in Kärnten ausgeweitet. Das Land nimmt auch Sozialhilfe-Empfänger in die Unterstützungsmaßnahmen auf.
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Als „gut, notwendig und zielführend“ beurteilt Landeshauptmann-Stellvertreterin und Sozialreferentin Beate Prettner das Bundesprojekt „Wohnschirm“. Es hilft von Delogierung bedrohten Menschen, ihre Mieten-Rückstände auszugleichen und ihre Wohnung zu sichern. „Die Covid-19-Krise und die Teuerungswelle machen immer mehr Menschen zu schaffen. Der Bund hat daher ein Gesetz verabschiedet, mit dem 24 Millionen Euro österreichweit für Delogierungsprävention und Wohnungssicherung zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sollen bestehende Wohnverhältnisse gesichert, neue Wohnperspektiven geschaffen und Obdachlosigkeit vermieden werden“, erklärt Prettner.
So sieht die Unterstützung konkret aus!
In Kärnten wird das Projekt von der Volkshilfe und der Caritas abgewickelt. Anspruchsberechtigt sind jene Mieter, die einen ab 1. März 2020 (und damit Corona-bezogenen) Mietzinsrückstand haben und diesen aus eigenen Mitteln nicht bewältigen können. Bei der dann gewährten Unterstützung handelt es sich um eine Einmalzahlung, die den Mieten-Rückstand und die weitere Wohnungssicherung abdeckt. Bei einem notwendig werdenden Wohnungswechsel gibt es eine pauschale Unterstützungsleistung von 2.500 Euro für die erste Person sowie 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
Kärnten geht einen Schritt weiter
„In Kärnten gehen wir mit dem ‚Wohnschirm Kärnten‘ einen Schritt weiter: Wir rollen das Projekt auch auf Sozialhilfebezieher aus. Tatsächlich werden diese vom Bund nicht berücksichtigt. Das ist unverständlich“, sagt Prettner. Sie veranlasste daher, ein Delogierungspräventionsprojekt für alle Kärntner zu erarbeiten. „In erster Linie für die Bezieher der Sozialhilfe, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Die Höhe der Unterstützung wird pro Fall maximal vier Monatsmieten betragen. Gewährt wird sie – wenn notwendig – alle drei Jahre“, gibt Prettner erste Details bekannt. Zudem werden in Kärnten die Weichen dafür gestellt, dass das Projekt auch nach Ablauf der Bundesförderung 2023 weitergeführt wird.
