Kärntner Landtag
Schutz der Seeufer in Verfassung verankert
Der Kärntner Landtag hob heute den Schutz der Seeufer in den Verfassungsrang. Landtagspräsident Reinhard Rohr (SPÖ) fasst die wesentlichsten Punkte des Seenschutz-Pakets zusammen.
© KLiCK Kärnten/Galli
In seiner heutigen Sitzung hob der Kärntner Landtag mit seinem Beschluss den Schutz der Kärntner Seeufer in den Verfassungsrang. „Für mich bedeutet Naturschutz auch, den öffentlichen Zugang zu Kärntens Naturjuwelen nachhaltig abzusichern“, betont Landtagspräsident Reinhart Rohr (SPÖ).
Motorboot-Abgabe zweckgebunden
Dieser Beschluss ist auf das Kärntner Seenvolksbegehren zurückzuführen. „Mit Landeshauptmann Peter Kaiser haben wir die Forderungen des Seenvolksbegehrens sofort aufgegriffen. Entstanden ist daraus das Kärntner Seenschutz-Paket. In der heutigen Landtagssitzung haben wir diesen Schutz für die Kärntner Seen sogar in der Landesverfassung verankert“, hält Rohr fest. Er zählt die wesentlichen Punkte des Pakets auf: „Erstens werden alle Seegrundstücke, die der öffentlichen Hand gehören, auch erhalten. Zweitens werden wir die Motorboot-Abgabe dazu verwenden, neue Ufergrundstücke anzukaufen. Drittens muss bei neuen Projekten immer der öffentliche Zugang zum See sichergestellt sein.“
Chalet-Dörfer auf Almen
Dieses Modell ist, so Rohr, von den Seen zu den Bergen weiterzudenken. „Denn auf den Kärntner Almen beobachten wir aktuell eine regelrechte Goldrausch-Stimmung unter Bauinvestoren. Sie kaufen Flächen auf, um dort exklusive Immobilien zu errichten. Für uns sind die Kärntner Almen aber die Grundlage der bäuerlichen Almwirtschaft und wertvolle Erholungsräume für die Allgemeinheit“, stellt Rohr klar. Er möchte Freiräume festlegen, in denen nicht gebaut werden darf. „Dafür braucht es aber auch andere Gebiete, wo eine sanfte touristische Nutzung in Einklang mit der Natur zulässig ist. Denn es darf nicht sein, dass die Allgemeinheit Kosten für exklusive Chalet-Dörfer mitzutragen hat, von denen dann nur wenige Investoren profitieren“, erklärt Rohr.

