Energiebonus

Land Kärn­ten erhöht Heiz­kos­ten-Zuschuss

Als weitere Maßnahme gegen die Teuerungswelle wird der Heizkosten-Zuschuss um den Kärntner Energiebonus (50 Euro) erhöht. Zudem werden Einkommensgrenzen erweitert.

Land Kärn­ten erhöht Heiz­kos­ten-Zuschuss Der Heizkosten-Zuschuss kann ab 3. Oktober 2022 beantragt werden.

© Pixabay/USA-Reiseblogger

"KLICK Kärnten" auf Google als bevorzugte Nachrichtenquelle festlegen
Anzeige

Das Land Kärn­ten ergreift wei­te­re Maß­nah­men, um die Fol­gen der Teue­rungs­kri­se für beson­ders betrof­fe­ne Kärnt­ner abzu­fe­dern. Aktu­ell wird gera­de der Kärn­ten-Bonus aus­be­zahlt. „In der heu­ti­gen Regie­rungs­sit­zung haben wir nun eine deut­li­che Erhö­hung des Heiz­kos­ten-Zuschus­ses beschlos­sen“, infor­miert Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Sozi­al­re­fe­ren­tin Bea­te Prett­ner. Die Erhö­hung beträgt 50 Euro und wird als Kärnt­ner Ener­gie­bo­nus auto­ma­tisch mit dem Heiz­zu­schuss aus­be­zahlt.

Die Zuschüs­se im Detail

50 Euro bedeu­ten für den klei­nen Heiz­zu­schuss (110 Euro plus 50 Euro) ein Plus von deut­li­chen 45 Pro­zent. Der gro­ße Heiz­zu­schuss erhöht sich von 180 Euro auf 230 Euro (28 Pro­zent). „Wäh­rend der Heiz­zu­schuss je zur Hälf­te vom Land und von den Gemein­den finan­ziert wird, wird der Ener­gie­bo­nus zu hun­dert Pro­zent vom Land aus dem Sozi­al­re­fe­rat getra­gen. In Sum­me gehen wir von 4,2 Mil­lio­nen Euro aus, mit denen wir in der Heiz­pe­ri­ode 2022/23 die Kärnt­ner unter­stüt­zen wer­den“, rech­net Prett­ner vor.

Wer ist bezugs­be­rech­tigt?

Um die Zahl der Bezugs­be­rech­tig­ten gera­de in Zei­ten wie die­sen zu stei­gern, wer­den die Ein­kom­mens­gren­zen wei­ter ange­ho­ben. Der Kreis der Bezie­her soll sich mit den neu­en Ein­kom­mens­gren­zen um rund 3.000 auf 21.000 erhö­hen. Die neu­en Ein­kom­mens­gren­zen für den gro­ßen Zuschuss sind: 1.100 Euro pro Monat für allein­ste­hen­de Per­so­nen sowie 1.560 Euro für Ehe­paa­re und Lebens­ge­mein­schaf­ten. Die Ein­kom­mens­gren­zen für den klei­nen Zuschuss sind: 1.240 Euro pro Monat für allein­ste­hen­de Per­so­nen sowie 1.700 Euro für Ehe­paa­re und Lebens­ge­mein­schaf­ten. Erhöht wird außer­dem der Zuschlag pro wei­te­rer Per­son im Haus­halt – und zwar von 250 auf 270 Euro.

Anträ­ge ab 3. Okto­ber 2022

Bean­tragt wer­den kann der Heiz­kos­ten-Zuschuss ab 3. Okto­ber 2022. Die Antrags­frist endet am 28. April 2023. Prett­ner ver­si­chert: „Anders als der Ener­gie­bo­nus des Bun­des wird der Kärnt­ner Ener­gie­bo­nus auto­ma­tisch mit der Bewil­li­gung des Heiz­kos­ten-Zuschus­ses aus­be­zahlt. Es ist dafür kein zusätz­li­cher Antrag erfor­der­lich. Jeder Bezugs­be­rech­tig­te erhält also auto­ma­tisch einen um 50 Euro erhöh­ten Heiz­kos­ten-Zuschuss. Wir gehen in Kärn­ten einen Aus­zah­lungs­weg, der so ein­fach und unkom­pli­ziert wie mög­lich ist.“

26.07.2022 14:16
Anzeige
Land Kärn­ten erhöht Heiz­kos­ten-Zuschuss Der Heizkosten-Zuschuss kann ab 3. Oktober 2022 beantragt werden.

© Pixabay/USA-Reiseblogger