Öffnung am Mittwoch
Vor-Ort-Selbsttests in Betrieben sollen Ausnahme bleiben
Getestet kommt man ab Mittwoch ins Gasthaus. Vom Bund wurde auch die Möglichkeit präsentiert, sich im Betrieb testen lassen zu können, wenn man sich spontan für einen Besuch im Gasthaus entscheidet. Doch wie kommen die Betriebe an die Tests?
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Ab Mittwoch dürfen wir wieder in die Gastronomie, auch Hotellerie und viele Ausflugsziele öffnen ihre Pforten. Voraussetzung für den Zutritt ist, dass man genesen, geimpft – oder getestet ist. Corona-Tests sind auch in den Betrieben möglich. Ein Selbsttest wird vor Ort durchgeführt und der Betriebsinhaber oder ein Mitarbeiter “beaufsichtigen” den Vorgang. Der Testnachweis gilt dann als Zutrittstest, allerdings nur für den Aufenthalt im betreffenden Betrieb. So wird etwa ein spontaner Gasthaus-Besuch ermöglicht.
Vor-Ort-Tests sollen Ausnahme bleiben
Doch wie kommen die Betriebe an die Tests? Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Sebastian Schuschnig informiert: “Um die Kärntner Betriebe für die bevorstehende Öffnung bestmöglich zu unterstützen, können die Unternehmer wöchentlich ein kostenloses Kontingent dieser Tests abrufen.” Doch die Vor-Ort-Tests sollen die Ausnahme sein, so Schuschnig: “Wir bitten die Kunden und Gäste, bereits getestet, geimpft oder mit dem Nachweis der Genesung zu den Betrieben zu kommen. Nur wenn das nicht möglich ist, soll vor Ort der Schnelltest zum Einsatz kommen!”
Zuteilung durch den Bund
Der Bund liefert pro Woche 240.000 Selbsttests für die Betriebe nach Kärnten. Als Erstausstattung hat auch das Tourismus-Referat 50.000 Testkits für den Start angekauft. “Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass neben gewerblichen Betrieben auch Privatvermieter, Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe und Ausflugsziele in die Zuteilung aufgenommen werden.”
Straßenbau-Abteilung hilft
Die Straßenbau-Abteilung, dezentral organisiert mit den Straßenbauämtern und ‑meistereien, hilft bei der Logistik und verteilt die Selbsttests an die Betriebe. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer (WK) Kärnten wurde die Zuteilung der Kontingente an die einzelnen Standorte sowie die Information an die Betriebe über die für sie vorgesehene Menge an Testkits organisiert. Diese staffelt sich nach Betriebsgröße von 25 Tests – z. B. für Privatvermieter – bis zu 160 Tests für Großbetriebe pro Woche. Ab Mittwoch, 19. Mai, sollen die Tests ausgegeben werden.