Arbeiterkammer

AK gewann Kla­ge gegen deut­schen Anbie­ter

Wegen der Corona-Reisewarnung stornierte eine Kärntnerin ihre Türkei-Reise im August 2020. Der Anbieter aus Deutschland behielt nicht nur die Anzahlung ein, sondern klagte auch eine Stornierungsgebühr in Höhe von 1.800 Euro ein.

Arbeiterkammer Kärnten Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Helge Bauer

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Ein Tür­kei-Urlaub, den sie gar nicht antre­ten konn­te, hat­te für eine Kärnt­ne­rin eine büro­kra­ti­sche Odys­see zur Fol­ge. Zum Zeit­punkt des geplan­ten Rei­se­an­tritts im August 2020 bestand in Öster­reich eine Coro­na-Rei­se­war­nung für die Tür­kei, wes­halb die Kon­su­men­tin den Urlaub stor­nier­te. Der Rei­se­an­bie­ter aus Deutsch­land beharr­te jedoch auf dem Stand­punkt, dass er die Anzah­lung von fast 600 Euro ein­be­hal­ten darf, denn in Deutsch­land bestand zu die­sem Zeit­punkt kei­ne Rei­se­war­nung mehr für die Tür­kei. Dem nicht genug: Der Anbie­ter stor­nier­te die Rei­se kos­ten­pflich­tig und ver­lang­te dafür eine 80-pro­zen­ti­ge Stor­nie­rungs­ge­bühr und lei­te­te ein Mahn­ver­fah­ren in Deutsch­land ein: Die Frau soll­te 1.800 Euro bezah­len.

Kon­su­men­ten­schutz der Arbei­ter­kam­mer

Sie wand­te sich schließ­lich an den Kon­su­men­ten­schutz der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten. Die Frau hat­te ins­ge­samt rund 2.400 Euro zur ver­lie­ren. „Unse­rer Rechts­an­sicht nach waren die Ein­be­hal­tung der Anzah­lung und die 80-pro­zen­ti­ge Stor­nie­rungs­ge­bühr nichts rech­tens, wes­halb wir tätig gewor­den sind“, erklärt Her­wig Höf­fe­rer, Kon­su­men­ten­schüt­zer der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten, den Sach­ver­halt.

Mit Erfolg Ein­spruch erho­ben

Die Arbei­ter­kam­mer erhob im Vor­jahr gegen das Mahn­ver­fah­ren in Deutsch­land Ein­spruch. Mit Erfolg: In Deutsch­land wur­de das Ver­fah­ren gegen die Kärnt­ne­rin ein­ge­stellt. „Und dann kam noch das öster­rei­chi­sche Recht ins Spiel“, führt Höf­fe­rer aus. Er erläu­tert: „Wir haben den Stand­punkt ver­tre­ten, dass der Frau auch die Anzah­lung von rund 600 Euro zusteht. Also haben wir den Anbie­ter geklagt und Recht bekom­men. Der Frau ent­ste­hen für die nie ange­tre­te­ne Rei­se kei­ne Kos­ten!“

 

Wis­sens­wert

Ver­wei­ger­te Rei­se­kos­ten­er­stat­tun­gen und Pro­ble­me bei bereits gebuch­ten Rei­sen? Gün­ther Goach, Prä­si­dent der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten, betont: „Bei Unsi­cher­hei­ten oder Fra­gen zu Rei­se­the­men kann sich jede Kärnt­ne­rin und jeder Kärnt­ner an die Exper­tin­nen und Exper­ten unse­res Kon­su­men­ten­schut­zes wen­den. Unser Ser­vice ist kos­ten­los!“

AK-Tele­fon: 050 477‑2000

07.12.2022 09:31
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Arbeiterkammer Kärnten Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Helge Bauer