Causa Jost

Neu­es Gut­ach­ten: “Rechts­wid­ri­ges Han­deln”

Ein neues Gutachten legt rechtswidriges Handeln von Bürgermeister und Personalreferent Christian Scheider nahe. Gemeindeaufsicht prüft. Gemeinderatssitzung erwartet.

Klagenfurt

© Red/KK

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Die SPÖ, nament­lich Vize­bür­ger­meis­ter Phil­ipp Lies­nig, hat die Rechts­wis­sen­schaft­le­rin und Vize­rek­to­rin der Alpen-Adria-Uni­ver­si­tät Doris Hat­ten­ber­ger mit der ent­spre­chen­den rechts­wis­sen­schaft­li­chen Stel­lung­nah­me beauf­tragt. Dar­in kommt sie unter ande­rem zu dem Ergeb­nis, dass bei der Ver­trags­ver­län­ge­rung des Magis­trats­di­rek­tors Peter Jost durch Bür­ger­meis­ter Chris­ti­an Schei­der nicht davon aus­zu­ge­hen sei, dass die Vor­aus­set­zun­gen des § 73 Abs 1 K‑KStG (sie­he Info­box unten) gege­ben waren. Soll hei­ßen: die Anwen­dung des Not­fall­pa­ra­gra­fen wegen „beson­de­rer Dring­lich­keit“ war nicht zuläs­sig.

Rechts­wid­rig gehan­delt

„Das Gut­ach­ten belegt klar, dass Bür­ger­meis­ter Chris­ti­an Schei­der rechts­wid­rig und nicht in der recht­mä­ßi­gen Zustän­dig­keit gehan­delt hat“, sagt Vize­bür­ger­meis­ter Phil­ipp Lies­nig (SPÖ). „Der Bür­ger­meis­ter hat sei­ne Kom­pe­tenz über­schrit­ten. Zustän­dig für die Bestel­lung, Ver­län­ge­rung oder Abbe­ru­fung des Magis­trats­di­rek­tors ist – als höchs­tes Organ der Stadt — aus­schließ­lich der Gemein­de­rat. Die not­wen­di­gen Sit­zun­gen von Stadt­se­nat und Gemein­de­rat hät­ten recht­zei­tig abge­hal­ten wer­den kön­nen“, so Lies­nig. Auch das geht aus dem Gut­ach­ten her­vor: “Die Sit­zun­gen hätten inner­halb weni­ger Tage abge­hal­ten wer­den können.”

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Kla­gen­furts 1. Vize­bür­ger­meis­ter Phil­ipp Lies­nig (SPÖ) bringt ein neu­es Gut­ach­ten ins Spiel.
© KK

Säu­mig bei Orga­ni­sa­ti­on der Nach­fol­ge

Äußerst prag­ma­tisch heißt es in dem Gut­ach­ten außer­dem: „Das Ende des Dienstverhältnisses des Magis­trats­di­rek­tors ist kein unvor­her­seh­ba­res, überraschendes Ereig­nis. Es hätte gera­de im Hin­blick dar­auf bereits Vor­sor­ge für die Nach­fol­ge getrof­fen wer­den sol­len.“

Nächs­ter Schritt: Sit­zung des Gemein­de­rats

Seit die besag­te Stel­lung­nah­me vor­liegt, hat die SPÖ bin­nen kür­zes­ter Zeit bei den ande­ren Gemein­de­rä­ten die not­wen­di­gen Unter­schrif­ten für einen Antrag zur Ein­be­ru­fung einer Gemein­de­rats­sit­zung gesam­melt. Bür­ger­meis­ter Chris­ti­an Schei­der hat nun „unver­züg­lich“ eine Sit­zung ein­zu­be­ru­fen. „Ich rech­ne damit, dass das in sie­ben bis maxi­mal 14 Tagen der Fall sein wird“, zeigt sich Vize­bür­ger­meis­ter Phil­ipp Lies­nig sicht­lich erleich­tert, dass in die­ser Cau­sa nun end­lich wei­te­re Schrit­te zur Auf­klä­rung erfol­gen.

Gut­ach­ten gegen Gut­ach­ten

Das Gut­ach­ten wur­de der Gemein­de­auf­sicht zur Über­prü­fung über­mit­telt. Dort liegt bereits das Gut­ach­ten des Ver­fas­sungs­recht­lers und Uni­ver­si­täts­pro­fes­sors Bernd Wie­ser auf, der von Schei­der beauf­tragt wur­de. Dem­nach sei “„das Han­deln des Bür­ger­meis­ters voll­in­halt­lich von Para­graph 73 Abs. 1 Stadt­recht gedeckt und damit recht­mä­ßig”.

Wie­der­gut­ma­chung gefor­dert

Nun liegt es an der Gemein­de­auf­sicht, zu ent­schei­den. Erlässt die­se einen Bescheid, muss Bür­ger­meis­ter Chris­ti­an Schei­der die­sem nach­kom­men. Wel­che Erwar­tun­gen hat Lies­nig an Schei­der? „Er soll den ent­stan­de­nen, finan­zi­el­len Scha­den repa­rie­ren und die rechts­wid­ri­ge Ver­trags­ver­län­ge­rung rück­wir­kend auf­he­ben“, for­dert der Vize­bür­ger­meis­ter.

§ 73 Kla­gen­fur­ter Stadt­recht 1998, Abs (1):

“Sind Ver­fü­gun­gen, die der Beschluss­fas­sung des Stadt­se­na­tes oder des Gemein­de­ra­tes bedür­fen, drin­gend not­wen­dig und kann ein Beschluss des zustän­di­gen Kol­le­gi­al­or­ga­nes ohne Gefahr eines Nach­tei­les für die Stadt nicht mehr her­bei­ge­führt wer­den, so hat der Bür­ger­meis­ter die not­wen­di­gen Ver­fü­gun­gen unter eige­ner Ver­ant­wor­tung zu tref­fen. Der Bür­ger­meis­ter hat dem zustän­di­gen Kol­le­gi­al­or­gan ohne Ver­zug zu berich­ten.”

03.02.2023 13:00 - Update am: 03.02.2023 14:12
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