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Gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung
Die sexuellen Belästigungen und Diskriminierungen am Arbeitsplatz nehmen zu. Die Arbeiterkammer Kärnten bietet spezielle Beratungen an.
© Gernot Gleiss/AK
Mit dem Referat „Beruf, Familie & Gleichstellung“ hat die Arbeiterkammer (AK) Kärnten vor rund eineinhalb Jahren eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, die neben den Themen Mutterschutz, Karenz, Förderungen und Familienleistungen die Thematik der Gleichstellung sowie Diskriminierung aufnimmt. Vor allem Diskriminierung am Arbeitsplatz gewinnt in der täglichen Beratung der AK immer weiter an Bedeutung. „Wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder sexueller Orientierung im Job diskriminiert zu werden, ist verboten. Auch sexuelle oder geschlechtsbezogene Belästigungen sind Diskriminierungen und werden von uns, auch vor Gericht, vertreten. Frauen sind leider weit stärker betroffen als Männer. Wegschauen darf nicht passieren. Bei Ungerechtigkeit gehen wir mit allen Mitteln vor“, betont Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach.
Belästigungen
Immer öfter wenden sich Frauen an die Arbeiterkammer und berichten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. „Erzählungen, vor allem junger Frauen, über anzügliche Worte, Gesten oder Nachrichten sind bedauerlicherweise keine Seltenheit mehr. Was früher unberechtigterweise als Kavaliersdelikt abgetan wurde, darf in der heutigen Zeit nicht mehr hingenommen werden“, erklärt AK-Referatsleiterin Michaela Eigner-Pichler.
Prävention
AK-Präsident Günther Goach nimmt die Unternehmer in die Pflicht. „Wenn ein Unternehmen von Anfang an klarstellt, dass Belästigungen oder Diskriminierungen aller Art nicht geduldet werden und Verstöße dagegen Folgen haben, dann trägt das zu einer Fairnesskultur bei und wirkt sich unter anderem auch auf die Gewinnung neuer weiblicher Fachkräfte aus, die derzeit ohnehin händeringend gesucht werden”, betont Günther Goach.


