Vom Finanzamt
AK Kärnten holte sieben Millionen Euro zurück
Heuer nahmen bereits über 20.000 Kärntner die kostenlose Beratung der Experten der Arbeiterkammer Kärnten in Anspruch. Sie konnten sich damit über sieben Millionen Euro vom Fiskus zurückholen.
© AK/Jost & Bayer
„Holen Sie Ihr Geld zurück“ lautet der Titel jener Aktion der Arbeiterkammer Kärnten, um Steuern zu sparen. Wenn es um den Steuerausgleich geht, leistet die Arbeiterkammer schnell und unkompliziert Hilfe. „Unser kostenloses Service ist einfach erklärt: Entweder holt man sich telefonische Auskunft zu Steuerfragen oder man vereinbart bei einer der Bezirksstellen einen telefonischen Beratungstermin, bei dem der Steuerausgleich erledigt wird“, erklärt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten.
Die Zahlen im Detail
Die Bilanz des ersten Halbjahres: „Heuer haben wir bereits 20.387 Beratungen durchgeführt: davon 18.298 am Telefon, 1.560 per E‑Mail, Brief oder Fax und 529 auf persönlichem Wege. Das brachte den Menschen genau 7.037.502 Euro an zu viel bezahlter Steuer zurück“, präsentiert Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderung, die aktuellsten Zahlen.
Beratungen nehmen zu
Er vertieft die Statistik: „Die telefonische Beratung hat Corona-bedingt um 43 Prozent zugelegt. Bei den schriftlichen Anfragen verzeichnen wir gegenüber dem Vorjahr ein Plus von zirka 68 Prozent. Insgesamt haben wir heuer schon um 2.800 Beratungen mehr durchgeführt als im Jahr 2020, was einer Steigerung von fast 16 Prozent entspricht.“ Im Vergleich: 2020 half die Arbeiterkammer insgesamt in 26.000 Fällen, um den Kärntnern in Summe 8,6 Millionen Euro zu ersparen.
Ratschläge des Experten
Die Ratschläge des Experten zusammengefasst: „Obwohl das Finanzamt die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchführt, sollte man Steuerbegünstigungen wie zum Beispiel den Familienbonus Plus, den Alleinverdiener- oder Alleinerzieher-Absetzbetrag, Fortbildungskosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer Behinderung selbst im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Auch wenn man schon automatisch veranlagt wurde, hat man für den Steuerausgleich wie gewohnt fünf Jahre Zeit.“
Service der Arbeiterkammer Kärnten
Telefonische Beratungen können jederzeit vereinbart werden.
- Terminvereinbarungen: 050 477‑3001
- Allgemeine Steuerfragen: 050 477‑3002
Erweitert wird das Angebot um Online-Rechner, Formulare, Musterbriefe oder Broschüren. Alle Informationen dazu gibt es online.
