Beschluss

Pfle­ge: Kärn­ten beschließt neu­es Umzieh­zeit-Modell

Die Ankleidezeit für Gesundheitspersonal in den Landesspitälern zählt künftig zur Dienstzeit. Wer Jahrzehnte in der Pflege tätig war, hat sich eine Pension ohne Abschläge verdient.

Pfle­ge: Kärn­ten beschließt neu­es Umzieh­zeit-Modell Neuer Beschluss für Mitarbeiter in der Pflege: Künftig zählt die Umziehzeit, also die Zeit, die man für das Umziehen von der Privat- auf die Dienstkleidung und zurück benötigt, zur Arbeitszeit.

© Pixabay/Sabine van Erp

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„Mit dem heu­ti­gen Beschluss im Kärnt­ner Land­tag beschlie­ßen wir in Kärn­ten ein­mal mehr ein Vor­zeig­mo­dell für die Lan­des­spi­tä­ler“, sag­te SPÖ-Pfle­ge­spre­cher Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Maxi­mi­li­an Rakus­cha. „Künf­tig zählt die Umzieh­zeit, also die Zeit, die man für das Umzie­hen von der Pri­vat- auf die Dienst­klei­dung und zurück benö­tigt, zur Arbeits­zeit. Pro­fi­tie­ren wer­den von der Rege­lung alle, die in der KABEG Dienst- oder Schutz­klei­dung tra­gen müs­sen: also von der Rei­ni­gungs­kraft, über die Pfle­ge bis zum Ober­arzt“, mein­te Rakus­cha.

Umzieh­zeit ist künf­tig Dienst­zeit

„Der Auf­wand wird mit einem Chip­sys­tem genau ver­bucht. Für vol­le OP-Klei­dung benö­tigt man natür­lich län­ger, als nur für das Anle­gen eines nor­ma­len Kasacks. Da unser Zeit­er­fas­sungs­sys­tem das minu­ten­ge­nau abrech­net, ist das eine sehr trans­pa­ren­te und fai­re Lösung. Es gibt bis zu zehn Minu­ten vor und bis zu zehn Minu­ten nach dem Dienst“, erklärt Rakus­cha.

Das beson­de­re am Kärnt­ner Modell? „Die Bediens­te­ten kön­nen sich selbst aus­su­chen, ob sie sich die so gewon­ne­ne Zeit finan­zi­ell abgel­ten las­sen wol­len oder ob sie die Stun­den auf ihrem Zeit­kon­to anspa­ren wol­len, um sie spä­ter für Urlaub oder Zeit­aus­gleich zu ver­brau­chen. Die Stun­den ste­hen fix und kön­nen nicht ver­fal­len“, erläu­tert Rakus­cha die Vor­tei­le des Modells und bedankt sich bei allen Frak­tio­nen im Kärnt­ner Land­tag für die Zusam­men­ar­beit.

“Pfle­ge ist Schwer­ar­beit!”

Eben­falls wird heu­te der Antrag, Pfle­ge künf­tig zur Schwer­ar­beit zu zäh­len, beschlos­sen und Rich­tung Bun­des­re­gie­rung ver­ab­schie­det. In ihm wird die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, die Pen­si­ons-Rege­lun­gen so zu ändern, dass Pfle­gen­de und Men­schen, die in soge­nann­ten medi­zi­nisch-tech­ni­schen Beru­fen an den Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten arbei­ten, Anspruch auf die Schwer­ar­bei­ter­pen­si­on gewin­nen. Ins­ge­samt geht es um 160.000 Per­so­nen in Öster­reich.

„Wer Jahr­zehn­te in der Pfle­ge tätig war und kör­per­lich wie emo­tio­nal her­aus­for­dern­de Arbeit geleis­tet hat, der hat sich den Ruhe­stand ohne Abschlä­ge red­lich ver­dient“, so Rakus­cha. „Hier muss der Bund sei­ne Ver­zö­ge­rungs­tak­tik auf­ge­ben und end­lich han­deln. Wir sen­den aus Kärn­ten dafür ein star­kes Signal.“

14.12.2023 13:33 - Update am: 14.12.2023 13:35
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Pfle­ge: Kärn­ten beschließt neu­es Umzieh­zeit-Modell Neuer Beschluss für Mitarbeiter in der Pflege: Künftig zählt die Umziehzeit, also die Zeit, die man für das Umziehen von der Privat- auf die Dienstkleidung und zurück benötigt, zur Arbeitszeit.

© Pixabay/Sabine van Erp