Wirtschaftskammer Kärnten

Für Sai­son­be­trie­be ist das Modell der Kurz­ar­beit unge­eig­net!

Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Kärnten schlägt Alarm und fordert dringend Nachbesserungen beim Kurzarbeitsmodell ein.

Für Sai­son­be­trie­be ist das Modell der Kurz­ar­beit unge­eig­net! Die aktuelle Kurzarbeitsregelung ist für Saisonbetriebe ungeeignet, schlägt die Wirtschaftskammer Kärnten Alarm.

© Pixabay/Hans

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Kurz­ar­beit gibt es erst nach dem ers­ten voll aus­be­zahl­ten Kalen­der­mo­nat. „Das bedeu­tet, in Sai­son­be­trie­ben wird die Bei­hil­fe erst­mals im Jän­ner 2022 aus­be­zahlt“, erklärt Josef Petrit­sch, Obmann der Spar­te Tou­ris­mus und Frei­zeit­wirt­schaft in der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten. Das stellt vie­le Sai­son­be­trie­be vor mas­si­ve Pro­ble­me und ist für den Tou­ris­mus untrag­bar, betont Petrit­sch: „Wir brau­chen ein 100-Pro­zent-Kurz­ar­beits­ent­gelt, für das es ab dem ers­ten Tag des Lock­downs einen Anspruch gibt und das rasch aus­be­zahlt wird.“

Fach­kräf­te­man­gel vor­pro­gram­miert

Gibt es kei­ne Ände­rung, besteht die Befürch­tung, Fach­kräf­te nicht in der Bran­che hal­ten zu kön­nen. „Die­se Arbeits­kräf­te wer­den wir nach Been­di­gung des Lock­downs aber drin­gend brau­chen. Dafür benö­ti­gen wir jetzt drin­gend eine prak­ti­ka­ble und zumut­ba­re Lösung für unse­re Mit­ar­bei­ter, sonst wer­den die kom­men­den Wochen und Mona­te den Fach­kräf­te­man­gel im Tou­ris­mus dras­tisch ver­schär­fen“, warnt Petrit­sch.

Antrag­stel­lung muss ver­ein­facht wer­den

Für Opti­mie­run­gen spricht sich auch Ste­fan Sternad, Obmann der Fach­grup­pe Gas­tro­no­mie in der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten, aus: „Natür­lich muss die Kurz­ar­beit ab dem ers­ten Tag des Lock­downs aus­be­zahlt wer­den, alles ande­re wäre für unse­re Mit­ar­bei­ter untrag­bar.“ Auch die Antrag­stel­lung muss ver­ein­facht wer­den. „Das­sel­be For­mu­lar stän­dig neu aus­fül­len zu müs­sen, kann nicht im Inter­es­se der Poli­tik sein. Wir for­dern eine Wei­ter­füh­rung ohne neu­er­li­che Antrag­stel­lung“, sagt Sternad. Als Aus­gangs­punkt der Berech­nung für Sai­son­be­trie­be sol­le außer­dem das laut Arbeits­ver­trag ver­ein­bar­te Ent­gelt des Kalen­der­mo­nats, in dem der Antrag auf Kurz­ar­beits­bei­hil­fe gestellt wird, fest­ge­legt wer­den. „Die Kurz­ar­beit soll­te sich am tat­säch­li­chen Lohn­zet­tel ori­en­tie­ren“, for­dert der Kärnt­ner Gas­tro­no­mie-Spre­cher.

Redu­zier­ter Steu­er­satz auf Dau­er

Wei­ters wird eine lang­fris­ti­ge Sen­kung des Mehr­wert­steu­er­sat­zes gefor­dert. „Unse­re Bran­che wird noch lan­ge unter den Lock­downs und der noch immer feh­len­den Pla­nungs­si­cher­heit zu lei­den haben. Vie­len Unter­neh­mern sind durch die plötz­li­chen Betriebs­schlie­ßun­gen enor­me Kos­ten ent­stan­den, die ihnen nicht ersetzt wer­den. Ohne lang­fris­ti­ge Erleich­te­run­gen wer­den wir den Neu­start kaum schaf­fen“, sind sich Petrit­sch und Sternad einig. Sie for­dern des­halb, die fünf­pro­zen­ti­ge Mehr­wert­steu­er dau­er­haft für die Tou­ris­mus-Bran­che ein­zu­füh­ren. Zusätz­lich regen sie eine ein­ma­li­ge, steu­er­freie Prä­mie für Tou­ris­mus-Mit­ar­bei­ter in Höhe von 3.000 Euro an: „Wir wür­den unse­ren Mit­ar­bei­tern als Zei­chen der Wert­schät­zung gern eine sol­che Prä­mie aus­zah­len. Vor­aus­set­zung wäre aber, dass die Regie­rung sich bereit erklärt, auf die damit ver­bun­de­nen Steu­ern zu ver­zich­ten.“

25.11.2021 13:52 - Update am: 25.11.2021 13:53
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Für Sai­son­be­trie­be ist das Modell der Kurz­ar­beit unge­eig­net! Die aktuelle Kurzarbeitsregelung ist für Saisonbetriebe ungeeignet, schlägt die Wirtschaftskammer Kärnten Alarm.

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