Wirtschaftskammer Kärnten

„Kurzarbeit neu“: Kärntens Gastgewerbe ist erleichtert!

Regierung und Sozialpartner präsentierten heue ein neues Modell der Kurzarbeit mit Bonus für „Langzeit-Kurzarbeitende“ und Trinkgeld-Ersatz.

„Kurzarbeit neu“: Kärntens Gastgewerbe ist erleichtert! Ab Dezember gibt es in der Gastronomie im Rahmen der Kurzarbeit wieder eine Trinkgeld-Pauschale.

© Pixabay/Shutterbug75

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Das heute von Regierung und Sozialpartnern vorgestellte neue Modell für Kurzarbeit sorgt für Erleichterung in der Gastronomie. Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Kärnten, sieht am Ende zäher Verhandlungen ein positives Ergebnis: „Mit dem neuen Kurzarbeitsmodell und den Bonuszahlungen wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir nach dem Lockdown wieder – gemeinsam mit unseren Mitarbeitern – aufsperren können“, fasst er zusammen.

Das Modell im Überblick

Das Ergebnis im Überblick: Lockdown-Betriebe erhalten die volle Kurzarbeitshilfe, unter bestimmten Voraussetzungen, bis Ende März 2022. Beginnen kann die Kurzarbeit mit 22. November 2021, Anträge beim Arbeitsmarktservice (AMS) können drei Wochen rückwirkend gestellt werden. Eine Bestätigung des Steuerberaters ist ebenso wenig notwendig wie das bisher vorgesehene Beratungsverfahren. Weil Mitarbeiter während des Lockdowns nicht nur einen Teil ihres Einkommens verlieren, sondern zusätzlich Trinkgeld, gibt es ab Dezember im Rahmen der Kurzarbeit wieder eine Trinkgeld-Pauschale. Außerdem erhalten Mitarbeiter, die seit März 2020 mindestens zehn Monate in Kurzarbeit waren und im November 2021 immer noch in Kurzarbeit sind, im April 2022 einen Bonus von 500 Euro, sofern deren Bruttolohn unter 2.775 Euro liegt.

Starthilfe für Saisonbetriebe

Erfreulich ist auch die neue Starthilfe für Saisonbetriebe. „Die bisherigen Unterstützungsleistungen haben Saisonbetriebe generell ausgeschlossen, weil Mitarbeiter zuvor einen Monat lang voll entlohnt werden mussten. Nun haben wir mit der neuen ‚Starthilfe‘ zumindest eine Übergangslösung gefunden“, sagt Sigismund E. Moerisch, Obmann der Wirtschaftskammer-Fachgruppe Hotellerie. So erhalten Saisonbetriebe, die Personal zwischen 3. November und Ende des Lockdowns einstellen, vom AMS eine Starthilfe in Höhe von 65 Prozent der Arbeitskosten. Diese gebührt bis inklusive des ersten vollentlohnten Kalendermonats, also bis 31. Dezember 2021 oder 31. Jänner 2022. Danach folgt entweder eine reguläre Beschäftigung oder notfalls Kurzarbeit.

Fachkräfte halten

Zwar wird nur ein Teil der Personalkosten refundiert, mit dem Modell lässt sich aber arbeiten, so Moerisch: „Andernfalls wäre es für Saisonbetriebe nicht möglich gewesen, saisonale Mitarbeiter auch jetzt, während des Lockdowns, bereits in Beschäftigung zu nehmen.“ Die neue Lösung ermöglicht es, Fachkräfte zu halten und vor allem nach dem Lockdown wieder durchstarten zu können.

26.11.2021 16:01
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„Kurzarbeit neu“: Kärntens Gastgewerbe ist erleichtert! Ab Dezember gibt es in der Gastronomie im Rahmen der Kurzarbeit wieder eine Trinkgeld-Pauschale.

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