Wirtschaftskammer Kärnten

„Kurz­ar­beit neu“: Kärn­tens Gast­ge­wer­be ist erleich­tert!

Regierung und Sozialpartner präsentierten heue ein neues Modell der Kurzarbeit mit Bonus für „Langzeit-Kurzarbeitende“ und Trinkgeld-Ersatz.

„Kurz­ar­beit neu“: Kärn­tens Gast­ge­wer­be ist erleich­tert! Ab Dezember gibt es in der Gastronomie im Rahmen der Kurzarbeit wieder eine Trinkgeld-Pauschale.

© Pixabay/Shutterbug75

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Das heu­te von Regie­rung und Sozi­al­part­nern vor­ge­stell­te neue Modell für Kurz­ar­beit sorgt für Erleich­te­rung in der Gas­tro­no­mie. Ste­fan Sternad, Obmann der Fach­grup­pe Gas­tro­no­mie in der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten, sieht am Ende zäher Ver­hand­lun­gen ein posi­ti­ves Ergeb­nis: „Mit dem neu­en Kurz­ar­beits­mo­dell und den Bonus­zah­lun­gen wur­den die Vor­aus­set­zun­gen dafür geschaf­fen, dass wir nach dem Lock­down wie­der – gemein­sam mit unse­ren Mit­ar­bei­tern – auf­sper­ren kön­nen“, fasst er zusam­men.

Das Modell im Über­blick

Das Ergeb­nis im Über­blick: Lock­down-Betrie­be erhal­ten die vol­le Kurz­ar­beits­hil­fe, unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen, bis Ende März 2022. Begin­nen kann die Kurz­ar­beit mit 22. Novem­ber 2021, Anträ­ge beim Arbeits­markt­ser­vice (AMS) kön­nen drei Wochen rück­wir­kend gestellt wer­den. Eine Bestä­ti­gung des Steu­er­be­ra­ters ist eben­so wenig not­wen­dig wie das bis­her vor­ge­se­he­ne Bera­tungs­ver­fah­ren. Weil Mit­ar­bei­ter wäh­rend des Lock­downs nicht nur einen Teil ihres Ein­kom­mens ver­lie­ren, son­dern zusätz­lich Trink­geld, gibt es ab Dezem­ber im Rah­men der Kurz­ar­beit wie­der eine Trink­geld-Pau­scha­le. Außer­dem erhal­ten Mit­ar­bei­ter, die seit März 2020 min­des­tens zehn Mona­te in Kurz­ar­beit waren und im Novem­ber 2021 immer noch in Kurz­ar­beit sind, im April 2022 einen Bonus von 500 Euro, sofern deren Brut­to­lohn unter 2.775 Euro liegt.

Start­hil­fe für Sai­son­be­trie­be

Erfreu­lich ist auch die neue Start­hil­fe für Sai­son­be­trie­be. „Die bis­he­ri­gen Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen haben Sai­son­be­trie­be gene­rell aus­ge­schlos­sen, weil Mit­ar­bei­ter zuvor einen Monat lang voll ent­lohnt wer­den muss­ten. Nun haben wir mit der neu­en ‚Start­hil­fe‘ zumin­dest eine Über­gangs­lö­sung gefun­den“, sagt Sigis­mund E. Moe­risch, Obmann der Wirt­schafts­kam­mer-Fach­grup­pe Hotel­le­rie. So erhal­ten Sai­son­be­trie­be, die Per­so­nal zwi­schen 3. Novem­ber und Ende des Lock­downs ein­stel­len, vom AMS eine Start­hil­fe in Höhe von 65 Pro­zent der Arbeits­kos­ten. Die­se gebührt bis inklu­si­ve des ers­ten vol­l­ent­lohn­ten Kalen­der­mo­nats, also bis 31. Dezem­ber 2021 oder 31. Jän­ner 2022. Danach folgt ent­we­der eine regu­lä­re Beschäf­ti­gung oder not­falls Kurz­ar­beit.

Fach­kräf­te hal­ten

Zwar wird nur ein Teil der Per­so­nal­kos­ten refun­diert, mit dem Modell lässt sich aber arbei­ten, so Moe­risch: „Andern­falls wäre es für Sai­son­be­trie­be nicht mög­lich gewe­sen, sai­so­na­le Mit­ar­bei­ter auch jetzt, wäh­rend des Lock­downs, bereits in Beschäf­ti­gung zu neh­men.“ Die neue Lösung ermög­licht es, Fach­kräf­te zu hal­ten und vor allem nach dem Lock­down wie­der durch­star­ten zu kön­nen.

26.11.2021 16:01
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„Kurz­ar­beit neu“: Kärn­tens Gast­ge­wer­be ist erleich­tert! Ab Dezember gibt es in der Gastronomie im Rahmen der Kurzarbeit wieder eine Trinkgeld-Pauschale.

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