Arbeiterkammer

LIBOR-Zins­satz wird ab 2022 ersetzt

Der LIBOR- wird mit 1. Jänner 2022 vom SARON-Basiszinssatz abgelöst. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten machen Kreditnehmer darauf aufmerksam und raten zur Vorsicht.

LIBOR-Zins­satz wird ab 2022 ersetzt Stephan Achernig, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer

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Der LIBOR-Zins­satz gilt als Basis­zins für Kon­ten, Hypo­the­ken oder Kre­di­te – in Öster­reich vor allem für Schwei­zer-Fran­ken-Kre­di­te. Ab 1. Jän­ner 2022 wird der LIBOR nach einer EU-Ver­ord­nung durch den Geld­mark­zins SARON ersetzt. „Beim Wech­sel auf einen neu­en Basis­zins­satz darf kein Nach­teil für Kre­dit­neh­mer ent­ste­hen“, betont Gün­ther Goach, Prä­si­dent der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten.

Wech­sel birgt gewis­se Unsi­cher­heit

Hypo­the­kar-Kre­dit­ver­trä­ge kön­nen durch den Ersatz­satz wei­ter­hin bedient wer­den, jedoch birgt der Wech­sel eine gewis­se Unsi­cher­heit. „Bei einer all­fäl­li­gen Anpas­sung des Hypo­the­kar-Ver­trags auf­grund der Ände­rung des Basis­zins­sat­zes ist unbe­dingt dar­auf zu ach­ten, dass kein Nach­teil für Kon­su­men­ten ent­steht“, mahnt auch Ste­phan Acher­nig, Kon­su­men­ten­schüt­zer der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten, zur Vor­sicht. Er fügt hin­zu: „Grund­sätz­lich sieht der Gesetz­ge­ber vor, dass eine Ver­trags­än­de­rung nicht zum Nach­teil für Kre­dit­neh­mer wer­den darf.“

 

Wis­sens­wert

  • LIBOR: Der LIBOR (Lon­don Inter­bank Offe­red Rate) ist ein Refe­renz­zins­satz im Inter­ban­ken­ge­schäft, zu dem sich Ban­ken unter­ein­an­der unge­si­chert Geld aus­lei­hen. Er besteht der­zeit noch aus fünf Wäh­run­gen (Schwei­zer Fran­ken, Euro, US-Dol­lar, Bri­ti­sche Pfund und Japa­ni­scher Yen) und dient als Basis für die Zins­fest­le­gung von Kun­den-Kre­di­ten.
  • SARON: Der SARON (Swiss Avera­ge Rate Over­night) ist ein lau­fen­der volu­men­ge­wich­te­ter Durch­schnitts­satz, der auf abge­schlos­se­nen Han­dels­trans­ak­tio­nen und Refe­renz­prei­sen des jewei­li­gen Han­dels­tags (Ver­öf­fent­li­chung alle zehn Minu­ten an Han­dels­ta­gen ab 8.30 Uhr) basiert. Wei­ters wer­den drei­mal täg­lich um 12 Uhr, 16 Uhr und am Ende des Han­dels­tags „Fixings“ durch­ge­führt. Aus den täg­li­chen SARON-Zins­sät­zen kön­nen Ter­min­zins­sät­ze („com­pound rates“) berech­net wer­den, die als Basis für Kre­di­te und ande­re Finanz­pro­duk­te benö­tigt wer­den.
28.12.2021 11:46
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LIBOR-Zins­satz wird ab 2022 ersetzt Stephan Achernig, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten

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