Gegen Diskriminierung

Kärn­ten ver­län­gert Mit­glied­schaft im Klags­ver­band

Die Mitgliedschaft des Landes Kärnten im Klagsverband hilft bei der Durchsetzung von Rechten von Diskriminierungsopfern.

Landesrätin Sara SchaarLandesrätin Sara Schaar: „Unser Ziel ist, Diskriminierungen in jeglicher Form weiter abzubauen.“

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Der Klags­ver­band ist eine Dach­or­ga­ni­sa­ti­on von sech­zig Ver­ei­nen und Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen und für Fäl­le von Dis­kri­mi­nie­rung zustän­di­ge Stel­len eini­ger Bun­des­län­der, die für Gleich­stel­lung, Inklu­si­on und gegen Dis­kri­mi­nie­rung ein­tre­ten. Das Land Kärn­ten ist seit etwa einem Jahr außer­or­dent­li­ches Mit­glied im Klags­ver­band und ver­län­ger­te nun die­se Mit­glied­schaft. Mit­glie­der sind neben Kärn­ten auch die Stei­er­mark, Tirol und Nie­der­ös­ter­reich oder die Stadt Salz­burg.

Gleich­be­hand­lungs­stel­le des Lan­des

„Die­se Mit­glied­schaft bringt ent­schei­den­de Vor­tei­le mit sich. Für Lan­des- oder Gemein­de-Bediens­te­te, die sich dis­kri­mi­niert füh­len, ist die Gleich­be­hand­lungs­stel­le des Lan­des für Erst­be­ra­tun­gen die ers­te Anlauf­stel­le. Han­delt es sich um Fäl­le, für die kei­ne zufrie­den­stel­len­de außer­ge­richt­li­che Lösung gefun­den wur­de, kommt der Klags­ver­band ins Spiel. Er unter­stützt mit recht­li­chen Infor­ma­tio­nen“, berich­tet Lan­des­rä­tin und Gesell­schafts­re­fe­ren­tin Sara Schaar.

Bei­spiel von Alters­dis­kri­mi­nie­rung

Ein Bei­spiel: Für einen Dienst­pos­ten wer­den per­fek­te EDV-Kennt­nis­se ver­langt, obwohl eigent­lich ein­fa­che Kennt­nis­se aus­rei­chen wür­den. Man­che älte­re Per­so­nen tun sich ver­mut­lich schwer, per­fek­te EDV-Kennt­nis­se vor­zu­wei­sen. Die­ser Fall von Alters­dis­kri­mi­nie­rung könn­te vom Klags­ver­band recht­lich beur­teilt wer­den.

Dis­kri­mi­nie­rungs­aspek­te über­prü­fen

Der Klags­ver­band brach­te gemein­sam mit dem Mit­glieds­ver­ein „migrare“ in Ober­ös­ter­reich auch einen Fall vor Gericht, in dem ein Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ger die Wohn­bei­hil­fe des Lan­des plötz­lich nicht mehr erhielt, weil er kein Deutsch-Zer­ti­fi­kat nach­wei­sen konn­te. Aber auch ande­re Sozi­al­leis­tun­gen in ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern wur­den vom Klags­ver­band bereits erfolg­reich auf Dis­kri­mi­nie­rungs­aspek­te über­prüft, zum Bei­spiel die Schul­start­hil­fe in Tirol oder die Pend­ler­hil­fe in Nie­der­ös­ter­reich.

Dis­kri­mi­nie­rung abbau­en

Das jüngs­te Gerichts­ver­fah­ren, das der Klags­ver­band der­zeit führt, ist eine Ver­bands­kla­ge wegen man­geln­der Inklu­si­on in Bun­des­schu­len und zeigt, wie breit die Rechts­durch­set­zung der Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen ange­legt ist. Das betont auch Schaar: „Unser Ziel ist, Dis­kri­mi­nie­run­gen in jeg­li­cher Form – auf­grund von Geschlecht, eth­ni­scher Zuge­hö­rig­keit, Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung, Behin­de­rung, Alter oder sexu­el­ler Ori­en­tie­rung – wei­ter abzu­bau­en. Die Mit­glied­schaft im Klags­ver­band ist ein wich­ti­ger Schritt auf die­sem Weg.“

17.01.2022 06:37
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Landesrätin Sara SchaarLandesrätin Sara Schaar: „Unser Ziel ist, Diskriminierungen in jeglicher Form weiter abzubauen.“

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