Im Überblick

Was gilt ab Mon­tag beim Par­ken in Kla­gen­furt?

Ab Montag (31. Jänner 2022) treten die erhöhten Parkgebühren in Klagenfurt in Kraft. Antworten auf alle Fragen zum Parken im Überblick von „KLiCK Kärnten“.

Parken Das Parken in Klagenfurt ist ab Montag teurer.

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Am Mon­tag (31. Jänner 2022) tre­ten die erhöh­ten Park­ge­büh­ren in Kla­gen­furt in Kraft. Der Tarif in der gebührenpflichtigen Kurz­park­zo­ne und in Park­stra­ßen wird auf 90 Cent für 30 Minu­ten erhöht. Ein Tages­ti­cket für Park­stra­ßen kos­tet 7 Euro. Wei­ters wer­den neue Park­schei­ne („Ver­schleiß­er“) auf­ge­legt, alte Park­schei­ne blei­ben unbe­fris­tet gültig. Bei alten Park­schei­nen ändert sich jedoch die Gültigkeitsdauer: 50 Cent für 17 Minu­ten, ein Euro für 34 Minu­ten und 1,50 Euro für 50 Minu­ten. Alle ande­ren Rege­lun­gen der Kla­gen­fur­ter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebühren-Verordnung blei­ben bestehen. Die Gebüh­ren­pflicht gilt von Mon­tag bis Frei­tag (8 bis 18 Uhr) und am Sams­tag (8 bis 12 Uhr).

Gebüh­ren­pflich­ti­ge Kurz­park­zo­nen

  • Wer sei­ne minu­ten­ge­naue Ankunfts­zeit auf einem Zet­tel notiert und die­sen gut sicht­bar hin­ter die Wind­schutz­schei­be legt, parkt 30 Minu­ten gra­tis.
  • Ach­tung: Ist klar, dass der Park­vor­gang länger als 30 Minu­ten dau­ert, ist die Gebühr ab der ers­ten Minu­te zu ent­rich­ten.
  • Wich­tig: 30 Minu­ten kos­ten­los zu par­ken, kann nur in Anspruch neh­men, wer inner­halb die­ser Zeit auch wie­der abfährt. Ein Verlängern durch den nachträglichen Kauf eines Park­ti­ckets ist nicht möglich.
  • Es gibt drei Arten, um zu bezah­len: Park­schein­au­to­mat (Mün­zen oder bar­geld­los), Han­dy­par­ken (kos­ten­lo­se A1-App) und Park­schei­ne („Ver­schleiß­er“).
  • Die Gebührenpflicht ist an der Beschil­de­rung an den Ein- und Aus­fahrts­stra­ßen zu erken­nen. Nur auf die blau­en Boden­mar­kie­run­gen zu ach­ten, reicht nicht. Die­se sind nicht gesetz­lich ver­pflich­tend und daher nicht durch­ge­hend vor­han­den.
  • Die maxi­ma­le Park­dau­er beträgt laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) drei Stun­den.
  • Wird ein Park­schein­au­to­mat zur Bezah­lung des Park­ti­ckets genutzt, muss auch für den Weg zum Auto­ma­ten die minu­ten­ge­naue Ankunfts­zeit im PKW hin­ter­legt wer­den.
  • Für Fahr­zeu­ge mit rein elek­tri­schem Antrieb (Bat­te­rie-Elek­tro­fahr­zeu­ge) besteht kei­ne Gebüh­ren­pflicht, wenn die­se über die „grüne Num­mern­ta­fel“ verfügen oder durch einen auto­ri­sier­ten Auf­kle­ber gekenn­zeich­net sind: Ein­fach die Ankunfts­zeit anzei­gen (maxi­ma­le Park­dau­er laut StVO drei Stun­den).

Längeres Par­ken in Park­stra­ßen

  • Tei­le die­ser Straßenzüge sind durch Ver­kehrs­schil­der und grüne Boden­mar­kie­run­gen als Park­stra­ßen gekenn­zeich­net (Deu­ten­ho­fen­stra­ße, Jahn­stra­ße, Kraß­nigg­stra­ße, Gabels­ber­ger­stra­ße, Las­ten­stra­ße, August-Jaksch-Stra­ße und Südbahngürtel).
  • Den gan­zen Tag par­ken: Tages­ti­cket um 7 Euro (neu ab 31. Jänner 2022).
  • In Park­stra­ßen gilt auch die Rege­lung des 30-minü­ti­gen Gra­tis-Par­kens.
  • Eben­so ist es möglich, in den Park­stra­ßen zu einem Tarif von 90 Cent je 30 Minu­ten zu par­ken, wobei ab 7 Euro der Tages­ta­rif als ent­rich­tet gilt.

Park-&-Ride-Parkplätze

Tages­ti­ckets der Park-&Ride-Parkplätze kos­ten künftig eben­falls 7 Euro pro Tag und sind somit gleich­lau­tend zum Tarif der Park­stra­ßen. Die Prei­se der 30-Tages-Park­ti­ckets wer­den um jeweils 5 Euro gegenüber den bis­he­ri­gen Tari­fen erhöht. Dies betrifft die Parkplätze Fern­heiz­werk, Schlacht­hof und Siri­us, die von der KMG Kla­gen­furt Mobil GmbH ver­wal­tet wer­den („KLiCK Kärn­ten“ berich­te­te).

28.01.2022 09:42 - Update am: 28.01.2022 16:59
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Parken Das Parken in Klagenfurt ist ab Montag teurer.

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