Besoldungsreform

Ein­stei­ger im Lan­des­dienst sol­len mehr ver­die­nen

Die Koalitionspartner präsentierten heute die Eckpunkte der Besoldungsreform im Landesdienst, die ab 2022 in Kraft treten soll.

Ein­stei­ger im Lan­des­dienst sol­len mehr ver­die­nen Der Landesdienst soll gegenüber der Privatwirtschaft wettbewerbsfähiger werden.

© Red/KK

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Ein­ein­halb Jah­re hat man dar­an gear­bei­tet, nun geht der Geset­zes­ent­wurf zur Besol­dungs­re­form für den Kärnt­ner Lan­des­dienst in Begut­ach­tung. Die wich­tigs­ten Ände­run­gen: höhe­re und dafür leis­tungs- und aus­bil­dungs­ori­en­tier­te­re Ein­stiegs­ge­häl­ter, auf Dau­er aber eine fla­che­re Gehalts­kur­ve. Der neue Min­dest­lohn soll 1.500 Euro betra­gen – oder 2.100 Euro brut­to. Hin­zu kommt die Mög­lich­keit, zwei­mal einen zusätz­li­chen Sprung nach vor­ne zu machen – nach zehn und nach 25 Dienst­jah­ren, wenn die Dienst­prü­fung posi­tiv absol­viert wur­de und die Dienst­be­ur­tei­lung aus­ge­zeich­net ist.

Kon­kur­renz­fä­hi­ges Sche­ma

Das neue Ent­loh­nungs­sche­ma soll den Lan­des­dienst wett­be­werbs­fä­hig machen, so Lan­des­rat Mar­tin Gru­ber (ÖVP). Und Lan­des­haupt­mann Peter Kai­ser (SPÖ) meint, dass dies auch pas­sie­ren wird: “Es ist uns gelun­gen, ein gegen­über der Pri­vat­wirt­schaft kon­kur­renz­fä­hi­ges Sche­ma zu schaf­fen.” Gru­ber bemer­ke vor allem im Stra­ßen­bau, dass es immer schwie­ri­ger wird, gut aus­ge­bil­de­tes jun­ges und erfah­re­nes Per­so­nal zu fin­den. Von der Pri­vat­wirt­schaft zie­he es der­zeit nur weni­ge zum Lan­des­dienst. Ande­ren Abtei­lun­gen geht es aber auch nicht anders.

Wich­tig sei das attrak­ti­ve­re Gehalts­sche­ma auch auf­grund einer Pen­sio­nie­rungs­wel­le, die ansteht. Bis Ende 2030 geht etwa die Hälf­te der Mit­ar­bei­ter in Pen­si­on.

Kein Zwang zum Umstieg

Die Besol­dungs­re­form wer­de dem Land in den nächs­ten fünf Jah­ren zwi­schen fünf und sie­ben Mil­lio­nen Euro mehr kos­ten, danach aber könn­ten die Gehalts­kos­ten gesenkt wer­den. Schließ­lich flacht die Ein­kom­mens­kur­ve ab und auch die Prag­ma­ti­sie­rung fällt weg. Bestehen­de Mit­ar­bei­ter kön­nen auf das neue Sche­ma umstei­gen, müs­sen aber nicht. Laut Gru­ber wird zusätz­lich das Ein­kom­men trans­pa­ren­ter, weil Zula­gen (außer die zeit­be­zo­ge­nen) weg­fal­len. “Das neue Sys­tem ent­spricht auch der Lebens­rea­li­tät. Denn am Anfang des Erwerbs­le­bens ste­hen meist die höhe­ren Kos­ten an als gegen Ende hin”, mei­nen die Koali­ti­ons­part­ner.

Die Haupt­ver­hand­ler in den ein­ein­halb Jah­ren waren Her­wig Sei­ser (SPÖ) und Mar­kus Mal­le (ÖVP). Nun geht der Geset­zes­ent­wurf in die Begut­ach­tung. Die Reform könn­te 2022 in Kraft tre­ten.

Oppo­si­ti­on for­dert Prü­fung durch Rech­nungs­hof

Die Oppo­si­ti­on – Ger­hard Köfer (Team Kärn­ten) und Ger­not Darm­ann (FPÖ) – for­dern eine Prü­fung der Reform durch den Lan­des­rech­nungs­hof. Köfer begrüßt höhe­re Ein­stiegs­ge­häl­ter und den Weg­fall der Prag­ma­ti­sie­rung, kri­ti­siert aller­dings “zu viel Büro­kra­tie” bei 26 ver­schie­de­nen Ein­kom­mens­klas­sen.

22.04.2021 15:24
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Ein­stei­ger im Lan­des­dienst sol­len mehr ver­die­nen Der Landesdienst soll gegenüber der Privatwirtschaft wettbewerbsfähiger werden.

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