ÖGB-Kampagne
Wozu brauchen wir einen Betriebsrat?
In Kärnten ist in 419 Unternehmen ein Betriebsratsgremium installiert. Der ÖGB Kärnten regt nun mit einer Kampagne zu mehr Betriebsratsgründungen an. „Der Betriebsrat ist nicht der Gegner des Arbeitgebers“, stellt ÖGB-Landesvorsitzender Hermann Lipitsch im Gespräch mit „KLiCK Kärnten“ klar.
Ist vom Betriebsrat die Rede, bekommt die Gesellschaft oft ein falsches Bild vermittelt. „Der Betriebsrat wird immer wieder als Gegner des Arbeitgebers gesehen“, bedauert Hermann Lipitsch, Landesvorsitzender des ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund), im Gespräch mit „KLiCK Kärnten“. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall.
419 Unternehmen mit Betriebsrat
In Kärnten ist in 419 Unternehmen ein Betriebsratsgremium installiert. 3.442 Betriebsräte vermitteln zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, davon 2.310 Männer und 1.132 Frauen. Genau diese Vermittlungsrolle hebt Lipitsch hervor: „Der Betriebsrat bringt die Ideen beider Seiten auf einen Nenner.“ Den Spielraum bei der Arbeit des Betriebsrats zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezeichnet der ÖGB-Landesvorsitzende gerne als „Knautschzone“. „Weil er für beide Seiten ein Verbündeter ist“, begründet Lipitsch.
Lockdown, Kurzarbeit & Co.
Es geht nicht nur um Hilfestellung für die Arbeitnehmer, sondern auch um Unterstützung für den Arbeitgeber. Die aktuellen Zeiten der Pandemie zeigen den Bedarf einmal mehr auf. „Als vor einem Jahr zu Beginn von Lockdown und Pandemie die Kurzarbeit plötzlich präsenter denn je war, haben wir auch viele Arbeitgeber beraten“, verrät Lipitsch.
Beispiel Umstrukturierung
Um die wertvolle Rolle des Betriebsrats auch für den Arbeitgeber zu beschreiben, führt Lipitsch ein Beispiel abseits der Pandemie an: „Wenn ein Unternehmen eine Umstrukturierung plant, muss das nicht immer zum Nachteil der Mitarbeiter sein.“ Auch hier schlüpft der Betriebsrat in die Rolle des Vermittlers, um Mitarbeiter beispielsweise in Einzelgesprächen darüber aufzuklären, welche Auswirkungen diese Reorganisation tatsächlich auf ihn hat. Denn am Ende des Tages hat er stets die Interessen der Mitarbeiter zu wahren.
Betriebsrat ab fünf Mitarbeitern
Um die Arbeiternehmer zu mehr Betriebsratsgründungen in Kärnten anzuregen, macht der ÖGB nun mit einer Kampagne auf die Bedeutung des Betriebsrats aufmerksam. Ab fünf Arbeitnehmern ist es gesetzlich möglich, einen Betriebsrat zu installieren. „Er ist ehrenamtlich tätig. Erst ab einer Mitarbeiteranzahl von 150 arbeitet der Betriebsrat dienstfreigestellt“, klärt Lipitsch auf.
Wahlvorstand bilden und Wahl abwickeln
Möchten Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen, stehen ÖGB und Fachgewerkschaften beratend und hilfreich zur Seite. Die nächsten Schritte sind die Bildung eines Wahlvorstands und die Abwicklung der Wahl im Betrieb. Natürlich ist es ratsam, den Arbeitgeber in diesen Prozess einzubinden, obwohl die erste Frage meistens lautet: „Wozu brauchen wir einen Betriebsrat? Bei uns passt ja alles!“ Aber: „Am Ende des Tages profitiert der Arbeitgeber genauso vom Betriebsrat“, spricht Lipitsch eine klare Empfehlung für beide Seiten aus.
ÖGB Kärnten
Die Landesorganisation des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) koordiniert die gewerkschaftliche Arbeit mit den einzelnen Gewerkschaften in Kärnten. Regionalsekretariate und Außenstellen in fünf Regionen (Klagenfurt, Villach/Hermagor, Spittal/Drau, St. Veit/Feldkirchen und Wolfsberg/Völkermarkt) betreuen die Gewerkschaftsmitglieder in arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen, kulturellen und bildungspolitischen Fragen. Mit Stand 31. Dezember 2020 zählt der ÖGB in Kärnten genau 70.792 Mitglieder.

