Nach Beschluss im Landtag
Stimmen zum neuen Gesetz zur Raumordnung
Am vergangenen Donnerstag beschloss der Kärntner Landtag das neue Raumordnungsgesetz. „KLiCK Kärnten“ fasst die Stimmen zu dieser Entscheidung zusammen.
© Red/KK
„Mit dem Beschluss des neuen Raumordnungsgesetzes im Kärntner Landtag sind wir unserem erklärten Ziel, unseren Kindern dieses wunderschöne Land zu übergeben und keinen raumordnungstechnischen Scherbenhaufen zu hinterlassen, einen großen Schritt näher gekommen“, fasst Landesrat Daniel Fellner (SPÖ), zuständiger Referent für Raumordnung, zusammen. Die SPÖ-ÖVP-Koalition beschloss das Gesetz gegen die Stimmen der Opposition (FPÖ und Team Kärnten). „KLiCK Kärnten“ fasst die Meinungen zum neuen Raumordnungsgesetz zusammen.
Herwig Seiser (SPÖ)
Herwig Seiser, Klubobmann der SPÖ im Kärntner Landtag, bezeichnet das neue Gesetz als harmonisches Gleichgewicht zwischen nachhaltigem Bauen, Naturschutz und Freihaltung von Seezugängen. Es kommt, so Seiser, auch Häuslbauern entgegen, weil Umwidmungsverfahren beschleunigt werden. Das Gesetz wirkt auch der Zersiedelung entgegen und soll zur Verdichtung der Ortskerne beitragen. Davon profitieren auch Gemeinden indirekt finanziell. „Weil die Erschließungskosten für Infrastruktur – Straßenbau, Wasserversorgung, Kanalanschlüsse und Beleuchtung – im Rahmen bleiben“, begründet Seiser. Der Schutz der Bevölkerung vor Naturkatastrophen hat ebenso Priorität wie Zugänge zu Seen, die bestmöglich freizuhalten sind.
Markus Malle (ÖVP)
Dem stimmt Markus Malle, Clubobmann der ÖVP im Kärntner Landtag, zu: „Wir haben im Landtag mit der neuen Bauordnung Hürden für Häuslbauer aus dem Weg geräumt. Terrassen, Einfahrten oder auch Carports können Kärntner nun ohne langwierige Verfahren errichten oder umbauen. Eine einfache Vorabmeldung an die Gemeinde genügt.“ Diese und weitere Erleichterungen sind, so Malle, Gebot der Stunde. Sie ermöglichen rasche und unkomplizierte Bauten und Aufträge für heimische Betriebe. Das neue Gesetz zündet, so Malle, auch einen Turbo für die Erzeugung von Sonnenstrom. „Photovoltaik-Anlagen, nun auch auf der ganzen Dachfläche oder Fassade, brauchen ab Juni keine Genehmigung mehr. Auch dafür genügt die Vorabmeldung an die Gemeinde“, informiert Malle.
Franz Pirolt (FPÖ)
Die Oppositionspartei FPÖ verweigerte dem neuen Gesetz die Zustimmung. „Es gibt zahlreiche Bereiche, die für die Gemeinden, aber auch für die Bürger negative Auswirkungen haben werden. So werden die Kompetenzen und die Autonomie der Gemeinden beschnitten, Neuwidmungen außerhalb der Siedlungsschwerpunkte praktisch unmöglich gemacht und die Gemeinden haben zukünftig im Raumordnungsbeirat keine Parteienstellung mehr“, kritisiert FPÖ-Gemeindesprecher Franz Pirolt. Außerdem greift das Gesetz, so der Landtagsabgeordnete und Bürgermeister von Straßburg, in Eigentumsrechte ein: Bauflächen, die seit mehr als 20 Jahren gewidmet, aber nicht bebaut sind, müssen von den Gemeinden rückgewidmet werden. „Das zum Teil, ohne dass sie den Grundstückseigentümern eine Entschädigung zahlen müssen“, sagt Pirolt.
Die SPÖ verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Gemeinden nun die Möglichkeit haben, Bauland für zehn Jahre zu befristen. Wenn nicht innerhalb von zehn Jahren bebaut wird, ist eine neue Widmung möglich. Damit soll Spekulationsgeschäften ein Riegel vorgeschoben werden, damit Bauland tatsächlich von der Bevölkerung genutzt werden kann.
Landwirtschaftskammer Kärnten
Auch die Landwirtschaftskammer Kärnten meldete sich mittels Aussendung zu Wort. „Das neue Raumordnungsgesetz lässt den Bauern Platz zum Wirtschaften“, teilt Präsident Johann Mößler zufrieden mit. Die zentralen Anliegen der bäuerlichen Interessenvertretung sind, so Mößler, im Gesetz verankert. Er spricht damit etwa die Verbesserung der Agrarstruktur und den Schutz ausreichend bewirtschaftbarer landwirtschaftlicher Nutzflächen an. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass Stallbauten im Gründland weiterhin ohne eigenen Widmungsakt möglich sind. Fazit: „Wer regionale Lebensmittel haben will, muss die regionale Produktion auch zulassen. Das ist gelungen!“
Kärnten Solar
Das Unternehmen „Kärnten Solar“ weist auch auf die Bauordnung und deren Vorteile für die Wirtschaft hin. Mit der Änderung der Kärntner Bauordnung für die bewilligungsfreie Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern wird nicht nur für Häuslbauer, sondern besonders für Betriebe der Umstieg auf erneuerbare Energieerzeugung erleichtert. „Unternehmen, die über große, perfekt geeignete Dachflächen verfügen, mussten bis dato ab einer geplanten Kollektorfläche von vierzig Quadratmetern ihr Energieprojekt baurechtlich bewilligen lassen,“ erklrät Michael Jaindl, Geschäftsführer von „Kärnten Solar“. Speziell im vergangenen Jahr waren mehrmonatige Behördenverfahren aufgrund der an Ort und Stelle abzuhaltenden Bauverhandlung keine Seltenheit. Für Betriebe kann eine Verzögerung bei der Umsetzung ihres Energieprojekts entgangene Einsparungen und das Verfallen von zugesagten Förderungen bedeuten. „Durch die Entbürokratisierung wird der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Kärnten vorangetrieben“, freut sich Jaindl.
