Kärnten
Einheitliche Trinkgeldregelung fixiert
Ab 1. Jänner 2026 gilt österreichweit eine neue einheitliche Trinkgeldpauschale. Damit endet das bisherige Flickwerk mit unterschiedlichen Regeln pro Bundesland. Gastronomie-Betriebe und Mitarbeiter*innen erhalten Rechtssicherheit.
Kärntens Wirte appellieren an Gäste, Reservierungen ernst zu nehmen – No-Shows verursachen spürbare wirtschaftliche Schäden.© WKK | Simone Attisani
Für Mitarbeiter*innen mit Inkasso startet die Bemessungsgrundlage bei 65 Euro pro Monat, steigt 2027 auf 85 Euro und erreicht 2028 100 Euro. Für Beschäftigte ohne Inkasso liegt sie bei 45 Euro, bleibt 2027 gleich und steigt 2028 auf 50 Euro. Ab 2029 erfolgt eine jährliche Indexierung.
Einheitliche Regeln und Troncsysteme
Die neue Pauschale verhindert Nachforderungen der ÖGK und schafft auch für bereits geprüfte Betriebe eine Härtefallregelung. Außerdem werden Troncsysteme – also die gemeinsame Aufteilung von Trinkgeldern – erstmals rechtlich abgesichert.
Klarheit für alle Beteiligten
Die Regelung soll mehr Transparenz bringen, Verwaltungsaufwand senken und Betriebe wie Mitarbeiter*innen vor unvorhersehbaren Nachzahlungen schützen. Für Teilzeitkräfte wird die Pauschale aliquot berechnet, und für Betriebe ohne Trinkgeld (z. B. Teile der Systemgastronomie) entfällt sie.
