Kärnten

Ein­heit­li­che Trink­geld­re­ge­lung fixiert

Ab 1. Jänner 2026 gilt österreichweit eine neue einheitliche Trinkgeldpauschale. Damit endet das bisherige Flickwerk mit unterschiedlichen Regeln pro Bundesland. Gastronomie-Betriebe und Mitarbeiter*innen erhalten Rechtssicherheit.

Ein­heit­li­che Trink­geld­re­ge­lung fixiertKärntens Wirte appellieren an Gäste, Reservierungen ernst zu nehmen – No-Shows verursachen spürbare wirtschaftliche Schäden.

© WKK | Simone Attisani

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Für Mitarbeiter*innen mit Inkas­so star­tet die Bemes­sungs­grund­la­ge bei 65 Euro pro Monat, steigt 2027 auf 85 Euro und erreicht 2028 100 Euro. Für Beschäf­tig­te ohne Inkas­so liegt sie bei 45 Euro, bleibt 2027 gleich und steigt 2028 auf 50 Euro. Ab 2029 erfolgt eine jähr­li­che Inde­xie­rung.

Ein­heit­li­che Regeln und Tron­c­sys­te­me

Die neue Pau­scha­le ver­hin­dert Nach­for­de­run­gen der ÖGK und schafft auch für bereits geprüf­te Betrie­be eine Här­te­fall­re­ge­lung. Außer­dem wer­den Tron­c­sys­te­me – also die gemein­sa­me Auf­tei­lung von Trink­gel­dern – erst­mals recht­lich abge­si­chert.

Klar­heit für alle Betei­lig­ten

Die Rege­lung soll mehr Trans­pa­renz brin­gen, Ver­wal­tungs­auf­wand sen­ken und Betrie­be wie Mitarbeiter*innen vor unvor­her­seh­ba­ren Nach­zah­lun­gen schüt­zen. Für Teil­zeit­kräf­te wird die Pau­scha­le ali­quot berech­net, und für Betrie­be ohne Trink­geld (z. B. Tei­le der Sys­tem­gas­tro­no­mie) ent­fällt sie.

25.07.2025 14:00
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Ein­heit­li­che Trink­geld­re­ge­lung fixiertKärntens Wirte appellieren an Gäste, Reservierungen ernst zu nehmen – No-Shows verursachen spürbare wirtschaftliche Schäden.

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