Gegen Diskriminierung
Kärnten verlängert Mitgliedschaft im Klagsverband
Die Mitgliedschaft des Landes Kärnten im Klagsverband hilft bei der Durchsetzung von Rechten von Diskriminierungsopfern.
Landesrätin Sara Schaar: „Unser Ziel ist, Diskriminierungen in jeglicher Form weiter abzubauen.“© proimageaustria
Der Klagsverband ist eine Dachorganisation von sechzig Vereinen und Nichtregierungsorganisationen und für Fälle von Diskriminierung zuständige Stellen einiger Bundesländer, die für Gleichstellung, Inklusion und gegen Diskriminierung eintreten. Das Land Kärnten ist seit etwa einem Jahr außerordentliches Mitglied im Klagsverband und verlängerte nun diese Mitgliedschaft. Mitglieder sind neben Kärnten auch die Steiermark, Tirol und Niederösterreich oder die Stadt Salzburg.
Gleichbehandlungsstelle des Landes
„Diese Mitgliedschaft bringt entscheidende Vorteile mit sich. Für Landes- oder Gemeinde-Bedienstete, die sich diskriminiert fühlen, ist die Gleichbehandlungsstelle des Landes für Erstberatungen die erste Anlaufstelle. Handelt es sich um Fälle, für die keine zufriedenstellende außergerichtliche Lösung gefunden wurde, kommt der Klagsverband ins Spiel. Er unterstützt mit rechtlichen Informationen“, berichtet Landesrätin und Gesellschaftsreferentin Sara Schaar.
Beispiel von Altersdiskriminierung
Ein Beispiel: Für einen Dienstposten werden perfekte EDV-Kenntnisse verlangt, obwohl eigentlich einfache Kenntnisse ausreichen würden. Manche ältere Personen tun sich vermutlich schwer, perfekte EDV-Kenntnisse vorzuweisen. Dieser Fall von Altersdiskriminierung könnte vom Klagsverband rechtlich beurteilt werden.
Diskriminierungsaspekte überprüfen
Der Klagsverband brachte gemeinsam mit dem Mitgliedsverein „migrare“ in Oberösterreich auch einen Fall vor Gericht, in dem ein Drittstaatsangehöriger die Wohnbeihilfe des Landes plötzlich nicht mehr erhielt, weil er kein Deutsch-Zertifikat nachweisen konnte. Aber auch andere Sozialleistungen in verschiedenen Bundesländern wurden vom Klagsverband bereits erfolgreich auf Diskriminierungsaspekte überprüft, zum Beispiel die Schulstarthilfe in Tirol oder die Pendlerhilfe in Niederösterreich.
Diskriminierung abbauen
Das jüngste Gerichtsverfahren, das der Klagsverband derzeit führt, ist eine Verbandsklage wegen mangelnder Inklusion in Bundesschulen und zeigt, wie breit die Rechtsdurchsetzung der Nichtregierungsorganisationen angelegt ist. Das betont auch Schaar: „Unser Ziel ist, Diskriminierungen in jeglicher Form – aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung – weiter abzubauen. Die Mitgliedschaft im Klagsverband ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.“

