Im Überblick
Was gilt ab Montag beim Parken in Klagenfurt?
Ab Montag (31. Jänner 2022) treten die erhöhten Parkgebühren in Klagenfurt in Kraft. Antworten auf alle Fragen zum Parken im Überblick von „KLiCK Kärnten“.
Am Montag (31. Jänner 2022) treten die erhöhten Parkgebühren in Klagenfurt in Kraft. Der Tarif in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone und in Parkstraßen wird auf 90 Cent für 30 Minuten erhöht. Ein Tagesticket für Parkstraßen kostet 7 Euro. Weiters werden neue Parkscheine („Verschleißer“) aufgelegt, alte Parkscheine bleiben unbefristet gültig. Bei alten Parkscheinen ändert sich jedoch die Gültigkeitsdauer: 50 Cent für 17 Minuten, ein Euro für 34 Minuten und 1,50 Euro für 50 Minuten. Alle anderen Regelungen der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebühren-Verordnung bleiben bestehen. Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Freitag (8 bis 18 Uhr) und am Samstag (8 bis 12 Uhr).
Gebührenpflichtige Kurzparkzonen
- Wer seine minutengenaue Ankunftszeit auf einem Zettel notiert und diesen gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt, parkt 30 Minuten gratis.
- Achtung: Ist klar, dass der Parkvorgang länger als 30 Minuten dauert, ist die Gebühr ab der ersten Minute zu entrichten.
- Wichtig: 30 Minuten kostenlos zu parken, kann nur in Anspruch nehmen, wer innerhalb dieser Zeit auch wieder abfährt. Ein Verlängern durch den nachträglichen Kauf eines Parktickets ist nicht möglich.
- Es gibt drei Arten, um zu bezahlen: Parkscheinautomat (Münzen oder bargeldlos), Handyparken (kostenlose A1-App) und Parkscheine („Verschleißer“).
- Die Gebührenpflicht ist an der Beschilderung an den Ein- und Ausfahrtsstraßen zu erkennen. Nur auf die blauen Bodenmarkierungen zu achten, reicht nicht. Diese sind nicht gesetzlich verpflichtend und daher nicht durchgehend vorhanden.
- Die maximale Parkdauer beträgt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) drei Stunden.
- Wird ein Parkscheinautomat zur Bezahlung des Parktickets genutzt, muss auch für den Weg zum Automaten die minutengenaue Ankunftszeit im PKW hinterlegt werden.
- Für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb (Batterie-Elektrofahrzeuge) besteht keine Gebührenpflicht, wenn diese über die „grüne Nummerntafel“ verfügen oder durch einen autorisierten Aufkleber gekennzeichnet sind: Einfach die Ankunftszeit anzeigen (maximale Parkdauer laut StVO drei Stunden).
Längeres Parken in Parkstraßen
- Teile dieser Straßenzüge sind durch Verkehrsschilder und grüne Bodenmarkierungen als Parkstraßen gekennzeichnet (Deutenhofenstraße, Jahnstraße, Kraßniggstraße, Gabelsbergerstraße, Lastenstraße, August-Jaksch-Straße und Südbahngürtel).
- Den ganzen Tag parken: Tagesticket um 7 Euro (neu ab 31. Jänner 2022).
- In Parkstraßen gilt auch die Regelung des 30-minütigen Gratis-Parkens.
- Ebenso ist es möglich, in den Parkstraßen zu einem Tarif von 90 Cent je 30 Minuten zu parken, wobei ab 7 Euro der Tagestarif als entrichtet gilt.
Park-&-Ride-Parkplätze
Tagestickets der Park-&Ride-Parkplätze kosten künftig ebenfalls 7 Euro pro Tag und sind somit gleichlautend zum Tarif der Parkstraßen. Die Preise der 30-Tages-Parktickets werden um jeweils 5 Euro gegenüber den bisherigen Tarifen erhöht. Dies betrifft die Parkplätze Fernheizwerk, Schlachthof und Sirius, die von der KMG Klagenfurt Mobil GmbH verwaltet werden („KLiCK Kärnten“ berichtete).