Am Wochenende
Stockenboi: Wolf in Siedlung gesichtet!
Videoaufnahmen belegen, dass am Wochenende ein Wolf in der Ortschaft Drußnitz unterwegs war.
© Pixabay/Rain Carnation
Wie der Landespressedienst soeben bekannt gab, kam es am vergangenen Wochenende in der Ortschaft Drußnitz in der Gemeinde Stockenboi zu einer Wolfssichtung, die per Videoaufnahmen dokumentiert und mittlerweile von Wildbiologen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt ist. Der Wolf hielt sich dabei in unmittelbarer Nähe zu einem Wohnhaus und umzäunten landwirtschaftlichen Flächen auf. „Genau solche Situationen haben wir in der Wolfsverordnung mit den Regelungen für Risikowölfe berücksichtigt, die uns jetzt eine rasche Handhabe ermöglichen“, informiert Landesrat und Jagdreferent Martin Gruber.
Wolfsverordnung regelt weitere Schritte
Laut Verordnung sind nun zwei Vergrämungsschritte zu setzen, sollte der Wolf wiederkehren. Im ersten Schritt ist zu versuchen, ihn durch optische oder akustische Reize zu verscheuchen. Lässt er sich erneut blicken, darf ihn im zweiten Schritt ein Jäger durch einen Warn- und Schreckschuss vergrämen. Lässt sich das Tier auch dadurch nicht dauerhaft von dem bewohnten Gebiet fernhalten, darf der Wolf entnommen, also geschossen, werden. „Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig es war, mit der Wolfsverordnung ein klares Vorgehen für die Sicherheit der Bevölkerung und zum Schutz der Nutztiere festzulegen. Der Wolf hat im Siedlungsgebiet nichts verloren“, betont Gruber.