Am Wochenende

Sto­cken­boi: Wolf in Sied­lung gesich­tet!

Videoaufnahmen belegen, dass am Wochenende ein Wolf in der Ortschaft Drußnitz unterwegs war.

Sto­cken­boi: Wolf in Sied­lung gesich­tet! Videoaufnahmen dokumentieren die Wolfssichtung von vergangenem Wochenende (Symbolfoto).

© Pixabay/Rain Carnation

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Wie der Lan­des­pres­se­dienst soeben bekannt gab, kam es am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de in der Ort­schaft Druß­nitz in der Gemein­de Sto­cken­boi zu einer Wolfs­sich­tung, die per Video­auf­nah­men doku­men­tiert und mitt­ler­wei­le von Wild­bio­lo­gen mit sehr hoher Wahr­schein­lich­keit bestä­tigt ist. Der Wolf hielt sich dabei in unmit­tel­ba­rer Nähe zu einem Wohn­haus und umzäun­ten land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen auf. „Genau sol­che Situa­tio­nen haben wir in der Wolfs­ver­ord­nung mit den Rege­lun­gen für Risi­ko­wöl­fe berück­sich­tigt, die uns jetzt eine rasche Hand­ha­be ermög­li­chen“, infor­miert Lan­des­rat und Jagd­re­fe­rent Mar­tin Gru­ber.

Wolfs­ver­ord­nung regelt wei­te­re Schrit­te

Laut Ver­ord­nung sind nun zwei Ver­grä­mungs­schrit­te zu set­zen, soll­te der Wolf wie­der­keh­ren. Im ers­ten Schritt ist zu ver­su­chen, ihn durch opti­sche oder akus­ti­sche Rei­ze zu ver­scheu­chen. Lässt er sich erneut bli­cken, darf ihn im zwei­ten Schritt ein Jäger durch einen Warn- und Schreck­schuss ver­grä­men. Lässt sich das Tier auch dadurch nicht dau­er­haft von dem bewohn­ten Gebiet fern­hal­ten, darf der Wolf ent­nom­men, also geschos­sen, wer­den. „Fäl­le wie die­ser zei­gen, wie wich­tig es war, mit der Wolfs­ver­ord­nung ein kla­res Vor­ge­hen für die Sicher­heit der Bevöl­ke­rung und zum Schutz der Nutz­tie­re fest­zu­le­gen. Der Wolf hat im Sied­lungs­ge­biet nichts ver­lo­ren“, betont Gru­ber.

15.03.2022 10:36
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Sto­cken­boi: Wolf in Sied­lung gesich­tet! Videoaufnahmen dokumentieren die Wolfssichtung von vergangenem Wochenende (Symbolfoto).

© Pixabay/Rain Carnation