Nach Beschluss im Landtag

Stim­men zum neu­en Gesetz zur Raum­ord­nung

Am vergangenen Donnerstag beschloss der Kärntner Landtag das neue Raumordnungsgesetz. „KLiCK Kärnten“ fasst die Stimmen zu dieser Entscheidung zusammen.

Region Wörthersee Das neue Raumordnungsgesetz soll der Zersiedelung entgegenwirken, zur Verdichtung der Ortskerne beitragen und sichert freie Seezugänge.

© Red/KK

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„Mit dem Beschluss des neu­en Raum­ord­nungs­ge­set­zes im Kärnt­ner Land­tag sind wir unse­rem erklär­ten Ziel, unse­ren Kin­dern die­ses wun­der­schö­ne Land zu über­ge­ben und kei­nen raum­ord­nungs­tech­ni­schen Scher­ben­hau­fen zu hin­ter­las­sen, einen gro­ßen Schritt näher gekom­men“, fasst Lan­des­rat Dani­el Fell­ner (SPÖ), zustän­di­ger Refe­rent für Raum­ord­nung, zusam­men. Die SPÖ-ÖVP-Koali­ti­on beschloss das Gesetz gegen die Stim­men der Oppo­si­ti­on (FPÖ und Team Kärn­ten). „KLiCK Kärn­ten“ fasst die Mei­nun­gen zum neu­en Raum­ord­nungs­ge­setz zusam­men.

Her­wig Sei­ser (SPÖ)

Her­wig Sei­ser, Klub­ob­mann der SPÖ im Kärnt­ner Land­tag, bezeich­net das neue Gesetz als har­mo­ni­sches Gleich­ge­wicht zwi­schen nach­hal­ti­gem Bau­en, Natur­schutz und Frei­hal­tung von See­zu­gän­gen. Es kommt, so Sei­ser, auch Häusl­bau­ern ent­ge­gen, weil Umwid­mungs­ver­fah­ren beschleu­nigt wer­den. Das Gesetz wirkt auch der Zer­sie­de­lung ent­ge­gen und soll zur Ver­dich­tung der Orts­ker­ne bei­tra­gen. Davon pro­fi­tie­ren auch Gemein­den indi­rekt finan­zi­ell. „Weil die Erschlie­ßungs­kos­ten für Infra­struk­tur – Stra­ßen­bau, Was­ser­ver­sor­gung, Kanal­an­schlüs­se und Beleuch­tung – im Rah­men blei­ben“, begrün­det Sei­ser. Der Schutz der Bevöl­ke­rung vor Natur­ka­ta­stro­phen hat eben­so Prio­ri­tät wie Zugän­ge zu Seen, die best­mög­lich frei­zu­hal­ten sind.

Mar­kus Mal­le (ÖVP)

Dem stimmt Mar­kus Mal­le, Club­ob­mann der ÖVP im Kärnt­ner Land­tag, zu: „Wir haben im Land­tag mit der neu­en Bau­ord­nung Hür­den für Häusl­bau­er aus dem Weg geräumt. Ter­ras­sen, Ein­fahr­ten oder auch Car­ports kön­nen Kärnt­ner nun ohne lang­wie­ri­ge Ver­fah­ren errich­ten oder umbau­en. Eine ein­fa­che Vor­ab­mel­dung an die Gemein­de genügt.“ Die­se und wei­te­re Erleich­te­run­gen sind, so Mal­le, Gebot der Stun­de. Sie ermög­li­chen rasche und unkom­pli­zier­te Bau­ten und Auf­trä­ge für hei­mi­sche Betrie­be. Das neue Gesetz zün­det, so Mal­le, auch einen Tur­bo für die Erzeu­gung von Son­nen­strom. „Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen, nun auch auf der gan­zen Dach­flä­che oder Fas­sa­de, brau­chen ab Juni kei­ne Geneh­mi­gung mehr. Auch dafür genügt die Vor­ab­mel­dung an die Gemein­de“, infor­miert Mal­le.

Franz Pirolt (FPÖ)

Die Oppo­si­ti­ons­par­tei FPÖ ver­wei­ger­te dem neu­en Gesetz die Zustim­mung. „Es gibt zahl­rei­che Berei­che, die für die Gemein­den, aber auch für die Bür­ger nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen haben wer­den. So wer­den die Kom­pe­ten­zen und die Auto­no­mie der Gemein­den beschnit­ten, Neu­wid­mun­gen außer­halb der Sied­lungs­schwer­punk­te prak­tisch unmög­lich gemacht und die Gemein­den haben zukünf­tig im Raum­ord­nungs­bei­rat kei­ne Par­tei­en­stel­lung mehr“, kri­ti­siert FPÖ-Gemein­de­spre­cher Franz Pirolt. Außer­dem greift das Gesetz, so der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te und Bür­ger­meis­ter von Straß­burg, in Eigen­tums­rech­te ein: Bau­flä­chen, die seit mehr als 20 Jah­ren gewid­met, aber nicht bebaut sind, müs­sen von den Gemein­den rück­ge­wid­met wer­den. „Das zum Teil, ohne dass sie den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern eine Ent­schä­di­gung zah­len müs­sen“, sagt Pirolt.

Die SPÖ ver­weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf, dass Gemein­den nun die Mög­lich­keit haben, Bau­land für zehn Jah­re zu befris­ten. Wenn nicht inner­halb von zehn Jah­ren bebaut wird, ist eine neue Wid­mung mög­lich. Damit soll Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäf­ten ein Rie­gel vor­ge­scho­ben wer­den, damit Bau­land tat­säch­lich von der Bevöl­ke­rung genutzt wer­den kann.

Land­wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten

Auch die Land­wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten mel­de­te sich mit­tels Aus­sendung zu Wort. „Das neue Raum­ord­nungs­ge­setz lässt den Bau­ern Platz zum Wirt­schaf­ten“, teilt Prä­si­dent Johann Möß­ler zufrie­den mit. Die zen­tra­len Anlie­gen der bäu­er­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tung sind, so Möß­ler, im Gesetz ver­an­kert. Er spricht damit etwa die Ver­bes­se­rung der Agrar­struk­tur und den Schutz aus­rei­chend bewirt­schaft­ba­rer land­wirt­schaft­li­cher Nutz­flä­chen an. Dar­über hin­aus sieht das Gesetz vor, dass Stall­bau­ten im Gründ­land wei­ter­hin ohne eige­nen Wid­mungs­akt mög­lich sind. Fazit: „Wer regio­na­le Lebens­mit­tel haben will, muss die regio­na­le Pro­duk­ti­on auch zulas­sen. Das ist gelun­gen!“

Kärn­ten Solar

Das Unter­neh­men „Kärn­ten Solar“ weist auch auf die Bau­ord­nung und deren Vor­tei­le für die Wirt­schaft hin. Mit der Änderung der Kärntner Bau­ord­nung für die bewil­li­gungs­freie Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen auf Dächern wird nicht nur für Häuslbauer, son­dern beson­ders für Betrie­be der Umstieg auf erneu­er­ba­re Ener­gie­er­zeu­gung erleich­tert. „Unter­neh­men, die über gro­ße, per­fekt geeig­ne­te Dachflächen verfügen, muss­ten bis dato ab einer geplan­ten Kollektorfläche von vier­zig Qua­drat­me­tern ihr Ener­gie­pro­jekt bau­recht­lich bewil­li­gen las­sen,“ erklrät Micha­el Jaindl, Geschäftsführer von „Kärnten Solar“. Spe­zi­ell im ver­gan­ge­nen Jahr waren mehr­mo­na­ti­ge Behördenverfahren auf­grund der an Ort und Stel­le abzu­hal­ten­den Bau­ver­hand­lung kei­ne Sel­ten­heit. Für Betrie­be kann eine Verzögerung bei der Umset­zung ihres Ener­gie­pro­jekts ent­gan­ge­ne Ein­spa­run­gen und das Ver­fal­len von zuge­sag­ten Förderungen bedeu­ten. „Durch die Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung wird der Aus­bau von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen in Kärn­ten vor­an­ge­trie­ben“, freut sich Jaindl.

04.05.2021 15:01 - Update am: 04.05.2021 15:11
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