Landespolitik
Photovoltaik- und Alternativenergie: Förderungen verlängert!
Zuschüsse aus dem Kommunalpaket des Bundes für Gemeinden sind mit Landesförderungen kombinierbar, wodurch Förderungen bis zu hundert Prozent möglich sind, freut sich Landesrätin Sara Schaar. Auch für Privatpersonen gibt es Anreize.
„In Sachen Erneuerbaren-Ausbau dürfen wir uns nicht ausruhen“, stellt Landesrätin Sara Schaar, Energiereferentin des Landes Kärnten, klar. Kärntens Gemeinden, Unternehmen und auch Vereine unternahmen in den vergangenen Jahren große Anstrengungen, einerseits Heizsysteme auf erneuerbare Energieträger umzurüsten und andererseits das hohe Photovoltaik-Potential zur Stromerzeugung zu nutzen. „Diese Bemühungen unterstützt die Umweltabteilung des Landes Kärnten auch weiterhin“, betont Schaar. In der nächsten Regierungssitzung am morgigen Dienstag bringt sie die Verlängerung zweier Förderschienen für das Jahr 2023 ein.
Installierung von Stromspeichern
Bestehen bleibt die Alternativenergie-Förderung, mit der Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen (zum Beispiel Städte und Gemeinden) sowie gemeinnützige Vereine beim Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger unterstützt werden. Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern (Holzheizung, Fernwärme-Anschluss und ‑Errichtung …), Photovoltaik-Anlagen sowie die Installierung von Stromspeichern (diese Förderung gilt auch für Privatpersonen). „In diesem Bereich haben sich die Anträge von 2018 bis 2021 versechsfacht. Im Jahr 2022 wird sich die Antragsanzahl im Vergleich zu 2021 nochmal nahezu verdoppeln. Allein heuer sind aus dem Alternativenergie-Fördertopf über sieben Millionen Euro geflossen“, berichtet Schaar.
Kommunale Gebäude
Verlängert wird auch die Förderung „Photovoltaik kommunaler Gebäude“: Photovoltaik-Anlagen auf oder an gemeindeeigenen Gebäuden werden mit 60 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, wobei Investitionszuschüsse von dritter Stelle (Bund oder EU), zum Beispiel das kommunale Investitionsprogramm des Bundes, möglich sind. Das bedeutet: Es ist eine Förderung bis zu hundert Prozent möglich, ohne Eigenmittel zu benötigen. „Damit unterstützen wird Gemeinden dabei, ihren benötigten Strom selbst zu erzeugen. Rund 200 Photovoltaik-Projekte wurden bereits unterstützt, das bisherige Fördervolumen beträgt knapp 1,6 Millionen Euro“, verrät Schaar.
Anreiz für interkommunale Zusammenarbeit
Während bei beiden Förderungen die Förderhöhen unverändert bleiben, wurden für Gemeinden als wichtige Partner in der Energiewende weitere Anreize geschaffen. So sind Zweckzuschüsse aus dem Kommunalpaket des Bundes 2023 („Gemeinde-Milliarde“ oder „KIG 2023“) mit den beiden Förderschienen auch kombinierbar, es gibt diese quasi „oben drauf“. Errichtet eine Gemeinde etwa eine Photovoltaik-Anlage für den Eigenverbrauch auf einem kommunalen Gebäude oder geht es um ein Fernwärme-Projekt im überwiegenden Eigentum der Gemeinde, dann benötigt sie – außer KIG-Mittel – zusätzlich zur Landesförderung keinerlei Eigenmittel mehr. „Bei der Photovoltaik-Förderung für kommunale Gebäude wurde außerdem ein zusätzlicher Anreiz für interkommunale Zusammenarbeit geschaffen, so dass bei interkommunalen Projekten eine höhere Förderung als bisher ermöglicht wird“, schildert Schaar.
Ihr Fazit: „Mit der Verlängerung beider Förderschienen unterstreichen wir das im Energiemasterplan Kärnten festgeschriebene Ziel einer CO2-neutralen und atomfreien Energieautarkie bei Strom und Wärme bis 2025.“
Online-Tipp: www.energiewirtschaft.ktn.gv.at

