Kärnten
Landtag hebt Schutz der Seen in Verfassungsrang
Das Seenvolksbegehren schaffte es in den Kärntner Landtag. Dort erfolgte der einstimmige Beschluss, Kärntens Seen und öffentliche Seezugänge zu schützen.
© Red/KK
Gerhard Godescha (46) und Walter Polesnik (72) setzen sich seit Jahren für den Erhalt freier Seezugänge in Kärnten ein. Im Jahr 2017 entschlossen sich der Elektriker und der Pensionist dazu, das erste Volksbegehren in Kärnten seit 32 Jahren ins Leben zu rufen. Das erste Volksbegehren, das überhaupt von Privatpersonen initiiert worden war.
Erhalt der Seegrundstücke
Einer der wichtigsten Punkte des Seenvolksbegehrens: Das Land Kärnten soll in der Landesverfassung in Form einer Staatszielbestimmung ein klares Bekenntnis zum Erhalt aller Seegrundstücke abgeben, die im Besitz des Landes oder von landeseigenen Gesellschaften stehen. Das Seenvolksbegehren konnte einen große Erfolg verbuchen: Am vergangenen Donnerstag befasste sich der Kärntner Landtag in seiner Sitzung mit diesem Volksbegehren in Form eines Antrags, der schließlich einstimmig beschlossen wurde (siehe ganz unten). „KLiCK Kärnten“ fasst die Stimmen aus allen im Landtag vertretenen Parteien zusammen.
Herwig Seiser (SPÖ)
Für die SPÖ ergriff Klubobmann Herwig Seiser das Wort. Er dankte den Initiatoren für ihren Akt der Bürgerbeteiligung, der direkten Demokratie und der Fairness. Denn: „Sie haben auch erkannt, dass das Seenvolksbegehren kein Enteignungsvolksbegehren sein kann.“ Die SPÖ rief, so Seiser, mit der ÖVP eine Arbeitsgruppe ins Leben, die Seen bereiste und sich Örtlichkeiten ansah. Der zuständige Ausschuss im Landtag, jener für Bürgerbeteiligung, folgte schließlich den Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe. Seiser fasste zusammen: „Das Seenvolksbegehren setzt einen wichtigen Schritt in die Zukunft, sorgt für eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Nutzung der Seegrundstücke und für eine Sensibilisierung in Zusammenhang mit der Verbauung der Seegrundstücke. Wir werden alles tun, um dem Seenvolksbegehren gerecht zu werden.“
Hannes Mak (ÖVP)
Für die ÖVP sprach Landtagsabgeordneter Hannes Mak von einem großen demokratiepolitischen Signal: „Knapp 12.000 Unterschriften setzen ein eindrucksvolles Zeichen für den Schutz unserer Naturjuwele.“ Es ist ein Grundrecht der Bevölkerung, so Mak, dass diese geschützt werten. „Mit der Staatszielbestimmung in der Landesverfassung leisten wir einen weiteren Beitrag zum Schutz unserer Seen und zum Schutz der qualitativ hochwertigen Seezugänge, die für unsere Bevölkerung gesichert werden“, stellte Mak klar.
Harald Trettenbrein (FPÖ)
Für die FPÖ freute sich Landtagsabgeordneter Harald Trettenbrein wörtlich, dass sich endlich auch der Kärntner Landtag „dazu bekennt, unsere Heimat zu schützen.“ Den Initiatoren des Seenvolksbegehrens gratulierte er zu ihrem langen Atem, denn: „Es war schon fünf vor zwölf!“ Die Seen sind, so Trettenbrein, aber nicht das Ende der Fahnenstange. „Wir müssen uns auch Gedanken machen über unsere Almen und unsere Berge, die mit Chalets zugebaut werden“, begründete er. Sein Appell: „Auch hier müssen wir gemeinsam eine Lösung finden.“
Gerhard Köfer (Team Kärnten)
Von einem erfreulichen Tag sprach Landtagsabgeordneter Gerhard Köfer (Team Kärnten). „Auch weil die Initiatoren davon überzeugt werden konnten, dass ein kategorisches Neubebauungsverbot an den Kärntner Seen überzogen wäre. Eine qualitativ sinnvolle und nachhaltige Weiterentwicklung der Kärntner See muss weiterhin möglich sein“, erklärte Köfer. Neue Projekte an Kärntner Seen müssen jedoch einer nachhaltigen und touristischen Entwicklung entsprechen.
Der Antrag im Wortlaut
Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu treffen:
- Das Land Kärnten soll in der Landesverfassung in Form einer Staatszielbestimmung ein klares Bekenntnis zum Erhalt aller Seegrundstücke abgeben, die im Besitz des Landes oder im Besitz von landeseigenen Gesellschaften stehen.
- Bei der Nutzung von Seegrundstücken, die im Besitz des Landes Kärnten oder seiner landeseigenen Gesellschaften stehen, hat künftig ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen öffentlicher Zugänglichkeit, Naturschutz, touristischen Interessen und Raumplanung vorzuherrschen.
- Die Motorboot-Abgabe ist mit einer Zweckwidmung künftig für den Ankauf von Seeliegenschaften aus Privat- oder Gemeinde-Eigentum und für die Attraktivierung von Seegrundstücken vorzusehen.
- Seitens der Kärntner Landesregierung sollte binnen Jahresfrist sichergestellt werden, dass im Rahmen des Kärntner geographischen Informationssystems „Kagis“ sämtliche Seegrundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, entsprechend ausgewiesen werden.
