Wirtschaftskammer Kärnten
Meisterhafte Rückkehr aus der Corona-Krise
Dem Virus, der Pandemie und der Krise zum Trotz: 463 Menschen absolvierten in Kärnten im Vorjahr eine Meister- oder Befähigungsprüfung.
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Der Krise und allen Widrigkeiten zum Trotz stellten sich im Vorjahr genau 463 Personen in Kärnten der Aufgabe, ihre Meister- oder Befähigungsprüfung erfolgreich abzulegen. Jürgen Mandl, Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten, gratulierte den frischgebackenen Meistern und Absolventen per Video-Botschaft.
Spitzenreiter nach Branchen
„Die Tatsache, dass im Krisenjahr 2020 die zweithöchste Absolventenzahl aller Zeiten zu Buche steht, zeigt eindrucksvoll, welch engagierte Menschen wir in unserer Mitte haben“, betont Mandl. Spitzenreiter bei den Absolventen von Meisterprüfungen sind folgende Branchen: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (14), Tischler (12), Denkmal‑, Fassaden- und Gebäudereinigung (12), Kraftfahrzeugtechnik (11) sowie Friseur und Perückenmacher (11). Bei den Befähigungsprüfungen weisen Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent (56), Immobilientreuhänder (Immobilienmakler) (48), Gastgewerbe (47), Immobilientreuhänder (Bauträger) (42) und Baumeister (39) die höchsten Absolventenzahlen auf. 66 Prozent der Absolventen sind Männer, 34 Prozent Frauen.
Hohe Erfolgsquote
Die Erfolgsquote bei den Prüfungen liegt bei 80 Prozent, 21 Prozent bestanden mit Auszeichnung. Rund die Hälfte der Absolventen der vergangenen fünf Jahre gründete mittlerweile ein Unternehmen und beschäftigt Mitarbeiter. Meister- und Befähigungsprüfungen sind somit das beste Rüstzeug für die Selbstständigkeit oder für eine Führungsposition in einem Unternehmen. „Weil neben dem fachlichen Können auch betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen sowie vielfach die Qualifikation zum Ausbilden von Lehrlingen nachgewiesen werden“, begründet Mandl.
Wissenswert
Bereits seit dem Jahr 2009 haben Meisterbetriebe das Recht, das Siegel „Meisterbetrieb“ als für die Kunden sichtbares Qualitätsmerkmal zu führen. Mit 1. Jänner 2018 wurde für die Absolventen von Befähigungsprüfungen ebenfalls ein derartiges Qualitätsmerkmal geschaffen. Sie dürfen nunmehr bei der Namensführung, bei der Bezeichnung der Betriebsstätte und bei ihrer Berufsbezeichnung den Begriff „staatlich geprüft (er/e)“ verwenden. Die 2018 vorgenommene Zuordnung der Meisterprüfungen auf Stufe sechs des nationalen Qualifikationsrahmens, auf der auch der Bachelor angesiedelt ist, belegt den Anspruch, der an die Absolventen gestellt wird, die Wertigkeit und das hohe Niveau der Ausbildungen.
Abgerundet wird die längst fällige Aufwertung der beruflichen Ausbildung durch das seit August 2020 bestehende Recht, den Meistertitel auch offiziell in Dokumente eintragen zu dürfen.

