Kärnten
Wolfsjagd: Kammer fordert Einsatz von Nachtsichtgeräten
Der Vorstand der Landwirtschaftskammer Kärnten richtet den Appell an den Landtag, das Kärntner Jagdgesetz rasch zu novellieren.
© Pixabay/Rain Carnation
Im Laufe des Frühjahrs wurden Wölfe in Kärnten sogar im unmittelbaren Umkreis von Siedlungen, konkret in der Nähe von Wohnhäusern und Bushaltestellen, gesichtet. Bereits über hundert Schafe und Kälber wurden in den vergangenen Wochen bei Wolfsangriffen getötet, teilt die Landwirtschaftskammer Kärnten mit. „Zu Beginn der Almsaison zeigt sich, dass der Wolf nun dem Weidevieh auf die Almen folgt. Ein blutiger Almsommer steht bevor“, findet Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber klare Worte.
Noch kein Wolf erlegt
Mit der Wolfsverordnung stellte die Kärntner Landesregierung eine rechtliche Möglichkeit her, um Wölfe zu erlegen, wenn diese eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung darstellen oder ernsten Schaden an landwirtschaftlichen Nutztieren anrichten. Allein in den vergangenen zwei Monaten wurden in acht Gebieten Wölfe zum Abschuss freigegeben. Bislang konnte jedoch noch kein Wolf erlegt werden, weil die Bejagung des vor allem nachtaktiven Räubers für die Jäger eine große Herausforderung ist: Zwar ist die Bejagung des Wolfs laut Jagdgesetz auch während der Nachtstunden erlaubt, für eine weidgerechte Erlegung sind die Sichtverhältnisse in den Nachtstunden aber oft nicht ausreichend.
Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Tier
Die Verwendung von Nachtsichtgeräten, die seit dem Vorjahr laut Kärntner Jagdgesetz etwa zur Erlegung von Schwarzwild zugelassen sind, ist für die Bejagung von Wölfen bislang nicht erlaubt. „Gerade der Einsatz von Nachtsichtgeräten würde den Jägern die Jagd nach dem Wolf massiv erleichtern und einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Tier leisten“, betont Huber.
Beschluss einer Resolution
Der Vorstand der Landwirtschaftskammer beschloss in seiner Sitzung am vergangenen Freitag einstimmig, den Kärntner Landtag aufzufordern, noch vor der Sommerpause die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Nachtsichtgeräten zur Bejagung der laut Wolfsverordnung zum Abschuss freigegebenen Wölfe zu schaffen. Eine entsprechende Resolution wird der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten in ihrer heutigen Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt und soll, die Beschlussfassung vorausgesetzt, im Anschluss an den Kärntner Landtag übermittelt.
Kein parteipolitisches Thema
„Der Wolf ist kein parteipolitisches Thema. Er ist eine ernste Bedrohung für die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch für den Tourismus und natürlich die Almwirtschaft. Wir hoffen, dass der Landtag den Ernst der Lage erkennt und rasch die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Bejagung von Wölfen schafft“, fasst Huber zusammen.

