Kärnten

Wolfs­jagd: Kam­mer for­dert Ein­satz von Nacht­sicht­ge­rä­ten

Der Vorstand der Landwirtschaftskammer Kärnten richtet den Appell an den Landtag, das Kärntner Jagdgesetz rasch zu novellieren.

Wolfs­jagd: Kam­mer for­dert Ein­satz von Nacht­sicht­ge­rä­ten Die Bejagung des vor allem nachtaktiven Wolfs ist für Jäger eine große Herausforderung.

© Pixabay/Rain Carnation

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Im Lau­fe des Früh­jahrs wur­den Wöl­fe in Kärn­ten sogar im unmit­tel­ba­ren Umkreis von Sied­lun­gen, kon­kret in der Nähe von Wohn­häu­sern und Bus­hal­te­stel­len, gesich­tet. Bereits über hun­dert Scha­fe und Käl­ber wur­den in den ver­gan­ge­nen Wochen bei Wolfs­an­grif­fen getö­tet, teilt die Land­wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten mit. „Zu Beginn der Alm­sai­son zeigt sich, dass der Wolf nun dem Wei­de­vieh auf die Almen folgt. Ein blu­ti­ger Alm­som­mer steht bevor“, fin­det Land­wirt­schafts­kam­mer-Prä­si­dent Sieg­fried Huber kla­re Wor­te.

Noch kein Wolf erlegt

Mit der Wolfs­ver­ord­nung stell­te die Kärnt­ner Lan­des­re­gie­rung eine recht­li­che Mög­lich­keit her, um Wöl­fe zu erle­gen, wenn die­se eine Gefahr für die Sicher­heit der Bevöl­ke­rung dar­stel­len oder erns­ten Scha­den an land­wirt­schaft­li­chen Nutz­tie­ren anrich­ten. Allein in den ver­gan­ge­nen zwei Mona­ten wur­den in acht Gebie­ten Wöl­fe zum Abschuss frei­ge­ge­ben. Bis­lang konn­te jedoch noch kein Wolf erlegt wer­den, weil die Beja­gung des vor allem nacht­ak­ti­ven Räu­bers für die Jäger eine gro­ße Her­aus­for­de­rung ist: Zwar ist die Beja­gung des Wolfs laut Jagd­ge­setz auch wäh­rend der Nacht­stun­den erlaubt, für eine weid­ge­rech­te Erle­gung sind die Sicht­ver­hält­nis­se in den Nacht­stun­den aber oft nicht aus­rei­chend.

Bei­trag zur Sicher­heit von Mensch und Tier

Die Ver­wen­dung von Nacht­sicht­ge­rä­ten, die seit dem Vor­jahr laut Kärnt­ner Jagd­ge­setz etwa zur Erle­gung von Schwarz­wild zuge­las­sen sind, ist für die Beja­gung von Wöl­fen bis­lang nicht erlaubt. „Gera­de der Ein­satz von Nacht­sicht­ge­rä­ten wür­de den Jägern die Jagd nach dem Wolf mas­siv erleich­tern und einen wert­vol­len Bei­trag zur Sicher­heit von Mensch und Tier leis­ten“, betont Huber.

Beschluss einer Reso­lu­ti­on

Der Vor­stand der Land­wirt­schafts­kam­mer beschloss in sei­ner Sit­zung am ver­gan­ge­nen Frei­tag ein­stim­mig, den Kärnt­ner Land­tag auf­zu­for­dern, noch vor der Som­mer­pau­se die gesetz­li­chen Grund­la­gen für den Ein­satz von Nacht­sicht­ge­rä­ten zur Beja­gung der laut Wolfs­ver­ord­nung zum Abschuss frei­ge­ge­be­nen Wöl­fe zu schaf­fen. Eine ent­spre­chen­de Reso­lu­ti­on wird der Voll­ver­samm­lung der Land­wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten in ihrer heu­ti­gen Sit­zung zur Beschluss­fas­sung vor­ge­legt und soll, die Beschluss­fas­sung vor­aus­ge­setzt, im Anschluss an den Kärnt­ner Land­tag über­mit­telt.

Kein par­tei­po­li­ti­sches The­ma

„Der Wolf ist kein par­tei­po­li­ti­sches The­ma. Er ist eine erns­te Bedro­hung für die Sicher­heit der Bevöl­ke­rung, aber auch für den Tou­ris­mus und natür­lich die Alm­wirt­schaft. Wir hof­fen, dass der Land­tag den Ernst der Lage erkennt und rasch die gesetz­li­chen Grund­la­gen für den Ein­satz von Nacht­sicht­ge­rä­ten bei der Beja­gung von Wöl­fen schafft“, fasst Huber zusam­men.

15.06.2022 11:38
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Wolfs­jagd: Kam­mer for­dert Ein­satz von Nacht­sicht­ge­rä­ten Die Bejagung des vor allem nachtaktiven Wolfs ist für Jäger eine große Herausforderung.

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